Rechtsprechung
OLG Köln, 19.01.1994 - 13 U 171/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
WERKVERTRAG GÄRTNER WIDERKLAGE GRUNDURTEIL ERLEDIGUNG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 635; ZPO § 304; ZPO § 530
WERKVERTRAG GÄRTNER WIDERKLAGE GRUNDURTEIL ERLEDIGUNG - Kanzlei Prof. Schweizer
Pflichten des Gärtners bei Anlage eines Gartenteichs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Abweisung einer Klage im Falle einer Widerklage bei abschließender Feststellung der Höhe der Klageforderung und Entscheidungsreife der Widerklage nur dem Grunde nach; Möglichkeit der Aufrechung gegen eine Klage mit einer dem Grunde nach ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635; ZPO §§ 304, 530
Pflichten des Gärtners bei Anlage eines Gartenteichs - Werkvertrag, Gärtner, Widerklage, Grundurteil, Erledigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflichten beim Anlegen eines Gartenteiches (IBR 1994, 416)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 18.06.1993 - 4 O 221/91
- OLG Köln, 19.01.1994 - 13 U 171/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 917
Wird zitiert von ...
- LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99
Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer …
Teilweise wird vertreten, dass jeder Wohnungseigentümer, bevor er eine gerichtliche Regelung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG herbeiführt, sich zunächst zu bemühen hat, eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer herbeizuführen (vgl. z.B. KG NJW-RR 1994, 917 zur Gebrauchsregelung).