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   OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17   

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OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17 (https://dejure.org/2018,50259)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.07.2018 - 24 U 60/17 (https://dejure.org/2018,50259)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 24 U 60/17 (https://dejure.org/2018,50259)
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  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Maßgeblich für die Haftung des Hintermanns ist sein Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts; er muss eine Schlüsselposition besitzen, die mit derjenigen der Geschäftsleitung vergleichbar ist (vgl. BGH NJW 2010, 1279 f. Rn. 13; BGH NJW 2012, 758, 759 Rn. 12).

    Zu den berufsmäßigen Sachkennern, denen eine Garantenstellung zukommen kann, gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, die gutachtliche Stellungnahmen abgeben, Wirtschaftsprüfer, die den Prospekt geprüft haben und Steuerberater (zusammenfassend BGH NJW 2012, 758, 759 Rn. 19 f.).

    Sie muss dabei tatsächlich oder zumindest dem von ihr vermittelten Eindruck nach den Anspruch erheben, eine das Publikum umfassend informierende Beschreibung der Anlage zu sein (BGH NJW 2012, 758, 759 Rn. 21).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn diese miteinander vertrieben und gemeinsam zu Gewinnung von Anlegern eingesetzt werden (BGH NJW 2012, 758, 759 f., Rn. 22 ff.).

    Es reicht vielmehr aus, wenn er sich fremde Dokumente zu eigen macht (BGH NJW 2012, 758, 760 Rn. 26, Nobbe, WM 2013, 193, 198).

    Seine Haftung ist vielmehr auf die dem Garanten selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGH, NJW 2012, 758, 759 Rn. 19; BGH NJW 2013, 1877, 1878 Rn. 12; Assmann, in: Assmann/Schütze, a.a.O., § 5 Rn. 79; Nobbe, WM 2013, 193, 199, jeweils m.w.N.).

    Aufgrund der danach gebotenen Gesamtbetrachtung können mehrere Schriftstücke trotz ihrer körperlichen Trennung einen einheitlichen Anlageprospekt im Rechtssinne darstellen (BGH NJW 2012, 758, 759 f. Rn. 23).

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Dass aber - wie im Bereich der sog. Expertenhaftung erforderlich (vgl. hierzu allgemein Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl. 2018, § 328 Rdn. 34) - ein entsprechender (Gutachten-)Auftrag auch erkennbar für einen Gebrauch gegenüber Dritten bestimmt gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, NJW 1995, 392; BGH, NJW 2004, 3035, 3036), ist hier nicht zu erkennen.
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Dass aber - wie im Bereich der sog. Expertenhaftung erforderlich (vgl. hierzu allgemein Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl. 2018, § 328 Rdn. 34) - ein entsprechender (Gutachten-)Auftrag auch erkennbar für einen Gebrauch gegenüber Dritten bestimmt gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, NJW 1995, 392; BGH, NJW 2004, 3035, 3036), ist hier nicht zu erkennen.
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Voraussetzung ist, dass die betroffenen Anleger mit den Äußerungen zwangsläufig in Berührung kamen und diese im Vertrauen auf die berufliche Integrität und die fachliche Autorität des in Anspruch genommenen Experten zur Grundlage ihrer Entscheidung machten (BGH NJW 2014, 383, 384 Rn. 10 f.).
  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Seine Haftung ist vielmehr auf die dem Garanten selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGH, NJW 2012, 758, 759 Rn. 19; BGH NJW 2013, 1877, 1878 Rn. 12; Assmann, in: Assmann/Schütze, a.a.O., § 5 Rn. 79; Nobbe, WM 2013, 193, 199, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Maßgeblich für die Haftung des Hintermanns ist sein Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts; er muss eine Schlüsselposition besitzen, die mit derjenigen der Geschäftsleitung vergleichbar ist (vgl. BGH NJW 2010, 1279 f. Rn. 13; BGH NJW 2012, 758, 759 Rn. 12).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.09.2000 (X ZR 94/98 = BGHZ 145, 187 ff.) eine solche Haftung in Betracht gezogen hat, waren im dortigen Fall zwischen den einzelnen Anlegern und dem Beklagten Werkverträge über die Mittelverwendungskontrolle abgeschlossen worden.
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    So beinhaltet nach Auffassung des Bundesgerichtshofs etwa die Prospektangabe, ein Rechtsanwalt nehme die Aufgabe eines Treuhänders wahr, weder eine vertrauensbegründende Erklärung bezüglich des Projekts noch tritt hierdurch eine Mitwirkung an der Prospektgestaltung nach außen hervor (BGH NJW 1995, 1025).
  • BGH, 21.03.2013 - III ZR 182/12

    Kapitalanlageberatung: Haftung für fehlerhafte Angabe der Emissionsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Werbebroschüren und andere Dokumente, welche ihrer Art und/oder ihrem Umfang nach erkennbar werblichen und weniger informativen Charakter haben und nicht den Anschein erwecken, alle für die Beurteilung der angebotenen Anlage erheblichen Angaben zu enthalten, sind dagegen im Grundsatz nicht als "Prospekt" in diesem Sinne zu betrachten (BGH NJW 2013, 2343, 2344 Rn. 22; Assmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015, § 5 Rn. 37).
  • LG Köln, 14.03.2017 - 21 O 94/16

    Schadenersatzanspruch eines Anlegers aus Prospekthaftung wegen der Investition in

    Auszug aus OLG Köln, 19.07.2018 - 24 U 60/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.03.2017 (21 O 94/16) wird zurückgewiesen.
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