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   OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12   

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https://dejure.org/2013,65692
OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65692)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65692)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2013 - 13 U 261/12 (https://dejure.org/2013,65692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß des Insolvenzverwalters gegen die deutsche öffentliche Ordnung (Ordre public); Widersprüchlichkeit des Ergebnisses der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Ein etwaiger Missbrauch seitens des Insolvenzschuldners sei lediglich als möglicher Verstoß gegen die deutsche öffentliche Ordnung (Ordre public) zu prüfen (BGH NJW 2002, 960, 961).

    Bezogen auf Art. 26 EuInsVO kann dementsprechend ein Verstoß gegen die deutsche öffentliche Ordnung in Betracht kommen, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz rechtsmissbräuchlich ins Ausland verlegt hat, um sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen berechtigten Forderungen seiner Gläubiger zu entziehen, um dabei Vorteile zu erzielen, die ihm nicht zustehen (BGH NJW 2002, 960, 961).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Ein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannter Anwendungsfall liegt dabei vor, wenn die ausländische Entscheidung durch vorsätzlich falschen Prozessvortrag erwirkt wird, denn eine solche Entscheidung verstoße gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGH NJW 2004, 2386, 2388; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 207, 208).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-444/07

    Der Gerichtshof stellt die Tragweite der Rechtsvorschriften über die Anerkennung

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Die damit zwangsläufig verbundene Zuständigkeitskontrolle ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des EuGH (Urt. v. 21.01.2010, C-444/07, NZI 2010, 156 ff.) unter den angeführten Voraussetzungen nicht unzulässig.
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2005 - 3 W 132/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines in Italien ergangenen

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Ein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannter Anwendungsfall liegt dabei vor, wenn die ausländische Entscheidung durch vorsätzlich falschen Prozessvortrag erwirkt wird, denn eine solche Entscheidung verstoße gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGH NJW 2004, 2386, 2388; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 207, 208).
  • LG Köln, 06.12.2012 - 15 O 35/12

    Anerkennung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.12.2012 (15 O 35/12) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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