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   OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16   

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https://dejure.org/2016,76517
OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16 (https://dejure.org/2016,76517)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.06.2016 - 20 U 43/16 (https://dejure.org/2016,76517)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 20 U 43/16 (https://dejure.org/2016,76517)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 4/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Es kann ausgeschlossen werden, dass die Kläger den Vertragsschlüssen widersprochen hätten, wenn sie Kenntnis vom Bestehen eines Sicherungsfonds gehabt hätten, weil dies für sie eine lediglich vorteilhafte Einrichtung ist (so bereits Senat, Urt. v. 29. April 2016 - 20 U 4/16 - zutr. auch LG Frankenthal, Urt. v. 12. August 2015 - 2 S 116/15 -, n.v.).
  • LG Aachen, 13.08.2015 - 2 S 116/15

    Kontrollfreie Preisvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Es kann ausgeschlossen werden, dass die Kläger den Vertragsschlüssen widersprochen hätten, wenn sie Kenntnis vom Bestehen eines Sicherungsfonds gehabt hätten, weil dies für sie eine lediglich vorteilhafte Einrichtung ist (so bereits Senat, Urt. v. 29. April 2016 - 20 U 4/16 - zutr. auch LG Frankenthal, Urt. v. 12. August 2015 - 2 S 116/15 -, n.v.).
  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 20 U 106/13

    Anforderungen an Verbraucherinformationen innerhalb einer Versicherungspolice zum

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformation zu den Anlagemöglichkeiten" im Versicherungsschein als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden ist (GA 78, 84 und 112).
  • OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Stützung

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Einer Vorlage bedarf es deshalb nicht, weil es auf die Frage, ob das Policenmodell mit den in Rede stehenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. dazu BVerfG, VersR 2015, 693).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhalten hat, auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach nationalem Recht gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt ist, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (BGH, VersR 2014, 1065).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 -

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Danach ist eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet (zuletzt etwa EuGH, ZfZ 2014, 100, Rz. 29).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Rechtsmissbräuchliches Verhalten kann sich auf der Grundlage lediglich objektiver Kriterien ergeben, soweit die mit der einschlägigen Bestimmung verfolgten Zwecke beachtet werden (so insbes. EuGH, Slg. 2000, I-1705, Rz. 34).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2021 - 12 U 157/20

    Rückzahlungsansprüche von Erben gegenüber einem Lebensversicherer

    a) Von der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird dem Versicherungsnehmer bei einer fehlenden Angabe über die Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds kein Widerspruchsrecht zugebilligt, weil es sich um eine "reine Information"handele, mit der keine Aussage über die Qualität der Konditionen getroffen werde (OLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 - 7 U 169/18, juris Rn. 79; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.02.2018 - 5 U 45/17; juris Rn. 52; OLG München, Urteil vom 07.09.2020 - 21 U 1983/20, juris Rn. 29 ff; OLG Köln Urteil vom 29.04.2016 - 120 U 4/16; BeckRS 2016, 117188 Rn. 16 und vom 24.06.2016 - 20 U 43/16, juris Rn. 21; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.10.2020, 10 U 2189/19, Anlage B 45, S. 5 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 3 U 325/21

    Ordnungsgemäße Information über Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F.

    a) Von der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird dem Versicherungsnehmer bei einer fehlenden Angabe über die Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds kein Widerspruchsrecht zugebilligt, weil es sich um eine "reine Information" handele, mit der keine Aussage über die Qualität der Konditionen getroffen werde (OLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 - 7 U 169/18, juris Rn. 79; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.02.2018 - 5 U 45/17; juris Rn. 52; OLG München, Urteil vom 07.09.2020 - 21 U 1983/20, juris Rn. 29 ff; OLG Köln Urteil vom 29.04.2016 - 120 U 4/16; BeckRS 2016, 117188 Rn. 16 und vom 24.06.2016 - 20 U 43/16, juris Rn. 21; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.10.2020, 10 U 2189/19, Anlage B 45, S. 5 mwN.).
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