Rechtsprechung
OLG Köln, 26.03.2013 - II-25 UF 241/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1601
Anspruch auf Kindesunterhalt ggü. Eltern bei Betreuung eines eigenen Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltsanspruch eines seinerseits ein Kind betreuenden Kindes gegen seine Eltern gem. §§ 1601 ff. BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1601
Unterhaltsanspruch eines seinerseits ein Kind betreuenden Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Wer zahlt für die Kindesmutter Unterhalt, wenn die eigenen Tochter ein Kind bekommt?
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Tochter mit Kleinkind bekommt Unterhalt von Eltern
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
(K)eine Pflicht zur Erwerbstätigkeit während der Betreuung eines Kleinkinds
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kindesunterhalt
Verfahrensgang
- AG Leverkusen, 02.11.2012 - 31 F 3/12
- OLG Köln, 26.03.2013 - II-25 UF 241/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2448
- FamRZ 2014, 136
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen …
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2013 - 25 UF 241/12
a) In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Amtsgericht - Familiengericht - zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzheber mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 16151 Abs. 2 S. 3 BGB) dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren in vollem Umfang selbst betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will (BGH FamRZ 2010, 444 - zitiert nach Juris Tz. 25; BGH FamRZ 2011, 1560 - zitiert nach Juris Tz. 20). - BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08
Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des …
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2013 - 25 UF 241/12
a) In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Amtsgericht - Familiengericht - zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzheber mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 16151 Abs. 2 S. 3 BGB) dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren in vollem Umfang selbst betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will (BGH FamRZ 2010, 444 - zitiert nach Juris Tz. 25; BGH FamRZ 2011, 1560 - zitiert nach Juris Tz. 20). - BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2013 - 25 UF 241/12
Soweit in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 1984 (IVb ZR 53/83 - FamRZ 1985, 273 - zitiert nach Juris Tz. 15) davon die Rede ist, es stehe im Verhältnis zu unterhaltsverpflichteten Eltern nicht im Belieben der Kindesmutter, ob sie selbst das Kind versorgen möchte, beruht dies auf der seinerzeit geltenden Formulierung des § 16151 Abs. 2 BGB ("weil das Kind andernfalls nicht versorgt werden könnte") und ist durch die aktuelle Gesetzeslage überholt. - OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
Kindes- und Verwandtenunterhalt: Grenzen der Ersatzhaftung der Eltern einer …
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2013 - 25 UF 241/12
Die Verdienstmöglichkeiten der nichtehelichen Mutter sind dabei auch unter Zugrundelegung ihres Alters und der vorhandenen Berufsausbildung anhand der tatsächlichen Umstände zu bewerten (vgl. insgesamt OLG Frankfurt/Main NJW 2009, 3105 - zitiert nach Juris Tz. 36 m.w.N.).