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   OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 37/20   

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https://dejure.org/2020,22627
OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 37/20 (https://dejure.org/2020,22627)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2020 - 6 U 37/20 (https://dejure.org/2020,22627)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2020 - 6 U 37/20 (https://dejure.org/2020,22627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtliche Beratung für Opfer digitaler Gewalt als unerlaubte Rechtsdienstleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2810
  • MMR 2021, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 37/20
    Der Gewährleistung einer freien Anwaltswahl stehe nach der Rechtsprechung des BGH aus seinem Urteil vom 04.12.2013 (IV ZR 215/12) entgegen, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts nicht beim Rechtssuchenden liege und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks überschritten sei.

    Aus der von den Beteiligten und dem Landgericht angeführten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.12.2013, IV ZR 215/12 - Freie Anwaltswahl; Urteil vom 26.10.1998, I ZR 242/87 - Anwaltswahl durch Mieterverein) kann für das vorliegende Verfahren zu Gunsten der Antragstellerin nichts hergeleitet werden, da vor der Mandatierung des von der Antragsgegnerin benannten bzw. gebilligten Anwalts gerade keine bindende vertragliche Beziehung zwischen dem Betroffenen und der Antragsgegnerin besteht.

  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 242/87

    Anwaltswahl durch Mieterverein

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2020 - 6 U 37/20
    Aus der von den Beteiligten und dem Landgericht angeführten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 04.12.2013, IV ZR 215/12 - Freie Anwaltswahl; Urteil vom 26.10.1998, I ZR 242/87 - Anwaltswahl durch Mieterverein) kann für das vorliegende Verfahren zu Gunsten der Antragstellerin nichts hergeleitet werden, da vor der Mandatierung des von der Antragsgegnerin benannten bzw. gebilligten Anwalts gerade keine bindende vertragliche Beziehung zwischen dem Betroffenen und der Antragsgegnerin besteht.
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