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   OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 22/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10020
OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 22/98 (https://dejure.org/1998,10020)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.1998 - 14 Wx 22/98 (https://dejure.org/1998,10020)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 1998 - 14 Wx 22/98 (https://dejure.org/1998,10020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer vormundschaftlichen Genehmigung für von einem Ergänzungspfleger vorgenommene Rechtsgeschäfte nach Maßgabe des § 1915 BGB; Abgrenzung der Rechte eines Ergänzungspflegers von den elterlichen Privilegierungen; Vergleichbarkeit der ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 877
  • FamRZ 2000, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 22/98
    Insoweit hat er ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung, ob ein Geschäft genehmigungsbedürftig ist oder nicht, auch wenn die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung seine Haftung nach § 1833 BGB rechtlich nicht ausschließt (BGH MDR 1962, 466; FamRZ 1983, 1220; Münchener-Kommentar- BGB/Schwab , 3. Aufl. (1992), § 1915 Rn. 20; Palandt/Diederichsen, 57. Aufl. (1997) § 1833 Rn. 3).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 22/98
    Der Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) bedarf gem. § 1915 BGB in gleichem Umfang wie der Vormund für die von ihm vorgenommenen Rechtsgeschäfte der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (BayObLG FamRZ 1989, 1113 (1115) .
  • KG, 23.06.2020 - 1 W 1276/20

    Grundbuchamt: Vorlage eines Teilerbscheins zum Nachweis der Beteiligung an

    Die Pflicht zur eigener Auslegung entfällt wiederum dann, wenn für diese erst zu ermittelnde tatsächliche Umstände maßgebend sind (OLG München, a.a.O.; FamRZ 2017, 574, 575; BayObLG, FamRZ 2000, 42; OLG Köln, FGPrax 2000, 89, 90; Demharter, a.a.O., Rdn. 36; Krause, a.a.O., Rdn. 149).
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