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OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 116/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustellung einer Klageschrift nur an den Vorstand und nicht an ein Aufsichtsratsmitglied einer AG; Beschränkung der Verpflichtung zum Auslegen der Urkunden i.S.d. § 175 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) auf die üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.02.2000 - 91 O 178/99
- OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 116/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59
Anfechtungsklage gegen Genossenschaft
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 116/00
Soweit Zweifel hinsichtlich der wirksamen Zustellung der Anfechtungsklage bestanden, weil die Zustellung der Klageschrift nur an den Vorstand und nicht auch an ein Aufsichtsratsmitglied erfolgte (…vgl. Hüffer, Aktiengesetz, 4. Aufl., § 246 Rdnr. 30, 32; BGH NJW 1992, 2099 f; BGH NJW 1960, 1006), sind diese Bedenken ausgeräumt. - BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91
Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 116/00
Soweit Zweifel hinsichtlich der wirksamen Zustellung der Anfechtungsklage bestanden, weil die Zustellung der Klageschrift nur an den Vorstand und nicht auch an ein Aufsichtsratsmitglied erfolgte (…vgl. Hüffer, Aktiengesetz, 4. Aufl., § 246 Rdnr. 30, 32; BGH NJW 1992, 2099 f; BGH NJW 1960, 1006), sind diese Bedenken ausgeräumt. - BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86
Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung; …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 116/00
Der Ursachenzusammenhang zwischen einem - unterstellten - Gesetzesverstoß und dem Beschlussergebnis ist aber für die Begründetheit der Anfechtungsklage erforderlich (BGH NJW 1987, 2580, 2582). - OLG München, 17.03.1995 - 23 U 5930/94
Stimmrechtsverbot gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG bei Antrag zur Durchführung …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 116/00
Insoweit unterscheidet sich der zu beurteilende Sachverhalt von dem vom Kläger zitierten, vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall (AG 1995, 381 f.), so daß es nicht darauf ankommt, ob dieser Entscheidung gefolgt werden kann.