Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des umfriedeten Abstellplatzes in der Ruheversicherung zur Fahrzeugversicherung; Kausalität eines Obliegenheitsverstoßes für den Eintritt des Versicherungsfalls
- rabüro.de
Zum Begriff "umfriedeter Abstellplatz" in der Ruheversicherung bei einem Kraftfahrtversicherungsvertrag
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB 08 Nr. H.1; VVG § 28 Abs. 3
Ein "umfriedeter Abstellplatz" setzt nicht ein nur mit großem Aufwand überwindbares körperliches Hindernis voraus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 28 Abs. 3; AKB 2008 H.1
Begriff des umfriedeten Abstellplatzes in der Ruheversicherung zur Fahrzeugversicherung; Kausalität eines Obliegenheitsverstoßes für den Eintritt des Versicherungsfalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Navi" aus abgemeldetem Wagen geklaut - Das Auto stand auf nicht "umfriedetem Abstellplatz": Versicherungsschutz?
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Wer zahlt bei Einbruch in abgemeldetes Auto?
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 16.11.2011 - 8 O 207/11
- OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 726
- NZV 2013, 136
- VersR 2012, 1249
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken (VersR 2007, 238) betrifft eine völlig anders formulierte Klausel eines anderen Typs der Kraftfahrtversicherung (Handel- und Handwerkversicherung). - BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91
Umfang der Schutzpflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Schutzpflicht des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
In Rechtsprechung und Schrifttum zu § 123 StGB wird allerdings zumindest teilweise die Auffassung vertreten, die räumliche Anbindung an ein Wohnhaus allein - also ohne besondere Einfriedung - sei für die Annahme von befriedetem Besitztum hinreichend, wenn sich der Wille, Fremde fernzuhalten für jedermann erkennbar aus diesem Zusammenhang ergebe (vgl. OLG Oldenburg NJW 1985, 1352; BayObLG NJW 1995, 271;… Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 123 Rz 6). - OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08
Umfriedeter Abstellplatz iSd § 5a AKB
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
Die Voraussetzungen für einen umfriedeten Abstellplatz sollen aber auch erfüllt sein, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Art Bucht untergebracht ist, die auf drei Seiten durch halbhohe Mauern, Hecken oder sonstige feste Anlagen gebildet wird, und zur vierten Seite durch eine halbhohe Kette abgegrenzt wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2009, 1332).
- OLG Oldenburg, 21.01.1985 - Ss 566/84
Eingangsbereich eines Kaufhauses; Passage; Befriedetes Besitztum
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
In Rechtsprechung und Schrifttum zu § 123 StGB wird allerdings zumindest teilweise die Auffassung vertreten, die räumliche Anbindung an ein Wohnhaus allein - also ohne besondere Einfriedung - sei für die Annahme von befriedetem Besitztum hinreichend, wenn sich der Wille, Fremde fernzuhalten für jedermann erkennbar aus diesem Zusammenhang ergebe (vgl. OLG Oldenburg NJW 1985, 1352; BayObLG NJW 1995, 271;… Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 123 Rz 6). - BayObLG, 17.11.2003 - 4St RR 138/03
Teleologische Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Waffenrechts aus dem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
Während es beim Hausfriedensbruch darum geht, dem Willen des Berechtigten zum Erfolg zu verhelfen, andere auch von Hausvorgärten, Hofräumen und anderen Grundstücksteilen fernzuhalten, also das Hausrecht zu schützen (BayObLGSt 2003, 130), soll mit der Obliegenheit nach H.1.5 AKB 2008 ersichtlich nicht nur eine psychologische Sperre gefordert werden, sondern der Zugang soll (auch) durch ein körperliches Hindernis erschwert werden. - OLG Celle, 27.05.1992 - 8 U 123/91
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11
Ein Grundstück soll nach einer Auffassung nur dann als umfriedet gelten, wenn eine körperliche Abgrenzung wie Zaun, Mauer oder Hecke vorhanden ist; eine derartige Absperrung müsse auch zusätzlich als eine vor Diebstahl schützende sozialpsychologische Hemmschwelle dienen (OLG Celle ZfSch 1992, 269).