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OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00 |
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds; Anspruch auf Rückzahlung erbrachter Zinsleistungen und Tilgungsleistungen; Darlehensverträge und Gesellschaftsbeitritt als verbundenes Geschäft; Geltendmachung von Ansprüchen ...
Kurzfassungen/Presse
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Klagen von Sparkassenkunden nach kreditfinanziertem Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds in Dresden
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 14.11.2000 - 2 O 156/00
- OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Insoweit hätte ohnehin nicht jedes Grundpfandrecht ausgereicht; die Kläger hätten des Schutzes durch das Recht des Verbraucherkredits nur dann nicht bedurft, wenn sie schon nach den für die Bestellung eines Grundpfandrechts geltenden Bestimmungen geschützt worden wären und ein Notartermin unter ihrer Beteiligung oder unter Beteiligung einer Person ihres Vertrauens stattgefunden hätte (BGH, WM 2004, 1529).Zugleich hat er im Wege des § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG einen umfassenden Anspruch gegen das Kreditinstitut auf Zahlung dessen, was ihm die Prospektverantwortlichen und Gründungsgesellschafter an Schadensersatz schulden (BGH, WM 2004, 1529; WM 2004, 1536; WM 2004, 1675).
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Den Urteilen des Zweiten Zivilsenats vom 14.06.2004 (WM 2004, 1518; WM 2004, 1521) ist zu entnehmen, daß in diesem Fall der Regeln des Vorteilsausgleichs zur Anwendung kommen können, diese aber nur eine Berücksichtigung solcher Steuervorteile zulassen, denen keine Nachforderungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen und die von den Anlegern in Anspruch genommene Bank Entsprechendes behaupten muß (vgl. zur Vortragslast des Schuldners, der sich auf Vorteilsausgleich beruft, auch schon BGH, WM 1984, 1075).Es ist nicht ersichtlich, daß die Beklagte insofern einem Irrtum unterlegen ist, zumal die federführend für sie tätigen A. Rechtsanwälte nach der - den Parteien in der mündlichen Verhandlung mitgeteilten und unwidersprochen gebliebenen - Kenntnis des Senats in den Tatsacheninstanzen der vom Bundesgerichtshof (WM 2004, 1518; WM 2004, 1521) entschiedenen Fälle auch die Prozeßbevollmächtigten der klagenden Bank waren.
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Anleger müssen insbesondere über sämtliche Sonderzuwendungen aufgeklärt werden, die einem Gründungsgesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrags eingeräumt werden (BGH, WM 1994, 2192).
- BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02
Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Daher muß der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds beitretende Gesellschafter etwa darauf hinweisen, daß er an einer GmbH beteiligt war und diese das später zum Preis von 4 Mio. DM an die Fondsgesellschaft weiterverkaufte Grundstück selbst wenige Wochen zuvor zum Preis von 3 Mio. DM gekauft hatte (BGH, WM 2003, 1086). - BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02
Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Zugleich hat er im Wege des § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG einen umfassenden Anspruch gegen das Kreditinstitut auf Zahlung dessen, was ihm die Prospektverantwortlichen und Gründungsgesellschafter an Schadensersatz schulden (BGH, WM 2004, 1529; WM 2004, 1536; WM 2004, 1675). - BGH, 28.06.2004 - II ZR 373/00
Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds als verbundenes Geschäft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Zugleich hat er im Wege des § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG einen umfassenden Anspruch gegen das Kreditinstitut auf Zahlung dessen, was ihm die Prospektverantwortlichen und Gründungsgesellschafter an Schadensersatz schulden (BGH, WM 2004, 1529; WM 2004, 1536; WM 2004, 1675). - BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Den Urteilen des Zweiten Zivilsenats vom 14.06.2004 (WM 2004, 1518; WM 2004, 1521) ist zu entnehmen, daß in diesem Fall der Regeln des Vorteilsausgleichs zur Anwendung kommen können, diese aber nur eine Berücksichtigung solcher Steuervorteile zulassen, denen keine Nachforderungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen und die von den Anlegern in Anspruch genommene Bank Entsprechendes behaupten muß (vgl. zur Vortragslast des Schuldners, der sich auf Vorteilsausgleich beruft, auch schon BGH, WM 1984, 1075). - BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.01.2005 - 14 U 212/00
Die Prospekthaftungsansprüche gegen die Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds verjähren als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nach bisherigem, auf den vorliegenden Fall noch anwendbaren Recht auch dann in dreißig Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung des fehlerhaften Prospekts verhandelt worden ist (BGH, DStR 2003, 1494).
- OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Geltendmachung von Einwendungen aus einem kreditfinanzierten Beitritt zu einer …
Der BGH hat in der zitierten Entscheidung das Urteil der Vorinstanz (OLG Karlsruhe v. 5.1.2005, Az.: 14 U 212/00) aufgehoben und an das Berufungsgericht u. a. deshalb zurückverwiesen, weil es überhaupt nicht geprüft hat, ob ein Schadensersatzanspruch nach c. i. c. wegen eigenen Aufklärungsverschuldens der Bank in Betracht kommt (…BGH, a. a. O. WM 2007, 1257 ff., Tz. 38). - OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Aufklärungsverschulden einer Bank
Der BGH hat in der zitierten Entscheidung das Urteil der Vorinstanz (OLG Karlsruhe v. 5.1.2005, Az.: 14 U 212/00) aufgehoben und an das Berufungsgericht u.a. deshalb zurückverwiesen, weil es überhaupt nicht geprüft hat, ob ein Schadensersatzanspruch nach c.i.c. wegen eigenen Aufklärungsverschuldens der Bank in Betracht kommt (…BGH, a.a.O. WM 2007, 1257 ff., Tz. 38).