Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 126/16 |
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Kurzfassungen/Presse
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- OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10
Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 126/16
Ein Beratungsbedarf ist für den Versicherer grundsätzlich nicht erkennbar, wenn der Versicherungsnehmer einen Makler eingeschaltet hat; in diesem Fall kann der Versicherer grundsätzlich davon ausgehen, dass der Versicherungsnehmer durch "seinen" Makler hinreichend beraten wird (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe VersR 12, 1017).