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   OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97   

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https://dejure.org/1999,5299
OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97 (https://dejure.org/1999,5299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.1999 - 9 U 172/97 (https://dejure.org/1999,5299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 9 U 172/97 (https://dejure.org/1999,5299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumswohnungserwerb; Schadensersatz ; Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen; Geltung des AGBG; Notarieller Vertrag; Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 21
  • Judicialis

    BGB § 635; ; AGBG § 11 Nr. 7; ; AGBG § 11 Nr. 10 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; AGBG § 11 Nr. 7, Nr. 10 b
    Inhaltskontrolle von Notarverträgen; Formularmäßiger Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Konstanz - 2 O 446/96
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 21/83

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses für Sachmängel beim Erwerb neu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Der BGH hat es offengelassen, ob das AGB-Gesetz auf Vertragsmuster eines Notars dann anwendbar ist, wenn sich der Verkäufer eines neu errichteten Hauses die in dem Formblatt des Notars enthaltenen Freizeichnungsklausel einseitig zu seinen Gunsten zu Nutze gemacht hat (BGH, NJW 1984, 2094).

    Eine Belehrung des Notars über die Bedeutung der vorformulierten Klausel steht dem nicht gleich (BGH, NJW 1984, 2094; Ulmer a.a.O. § 1 Rdn. 48).

  • OLG Köln, 09.07.1985 - 9 U 191/84

    AGBG; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Bauträgervertrag; Wandlungsausschluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Nach herrschender Meinung darf daher bei einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung die Wandelung nicht ausgeschlossen werden (OLG Köln, NJW 1986, 330; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1104; Ulmer, a.a.O. § 11 Nr. 10 b Rdn. 53; Wolf, Horn, Lindacher, AGBG, 3. Auflage, § 11 Nr. 10 b Rdn. 14; anders Grziwotz in NJW 1989, 193 ff.).
  • OLG Koblenz, 07.04.1995 - 8 U 1488/94

    Bauträgervertrag: Wandlungsausschluß in AGB zulässig?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Nach herrschender Meinung darf daher bei einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung die Wandelung nicht ausgeschlossen werden (OLG Köln, NJW 1986, 330; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1104; Ulmer, a.a.O. § 11 Nr. 10 b Rdn. 53; Wolf, Horn, Lindacher, AGBG, 3. Auflage, § 11 Nr. 10 b Rdn. 14; anders Grziwotz in NJW 1989, 193 ff.).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Dies setzt aber voraus, daß die Klauseln wirklich ausgehandelt wurden, eine Einzelerörterung des vorformulierten Textes stattfand und in ein Verhandeln über denkbare Alternativen eingetreten wurde (BGH, NJW 1991, 1678).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Eine Individualvereinbarung wurde angenommen, wenn der beurkundete Notar kein von ihm stammendes Formblatt verwendet hat und der Vertrag keine Vertragsbedingungen enthält, die für eine Vielzahl von solchen Verträgen vorformuliert sind (BGH, WM 1986, 799).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Denn dann "stellt" die Vertragspartei nicht eine formularmäßige Vertragsbedingung, sondern sie macht sich bei Abschluß des Vertrages nur den vom Notar für diesen Einzelfall vorgeschlagenen Regelungswortlaut zu eigen (BGH, NJW 1991, 843 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.01.1992 - 6 U 963/91

    Stimmrecht bei Nießbrauch an GmbH-Anteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Es bedarf daher keines Eingehens auf die Frage, ob das AGBG schon dann anwendbar ist, wenn der Notar von ihm vorformulierte Vertragsbedingungen verwendet hat und der Bauträger sich diese Bedingungen einseitig zu Nutze macht (vgl. BGH, NJW 1992, 2163; zum Meinungsstand Ulmer, Brandner, Hensen, AGB-Gesetz, 8. Auflage, § 1 Rdn. 32).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 111/89

    Berücksichtigung von AGB im Nachverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.1999 - 9 U 172/97
    Damit haben die Beklagten diese vorformulierten Klauseln im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 AGBGB gestellt (BGH, NJW 1991, 1117).
  • OLG Celle, 10.05.2007 - 5 U 164/04

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des großen Schadensersatzes beim

    Verwendet der Bauträger beim Verkauf von mehreren Eigentumswohnungen die gleichen vom Notar für diese Fälle vorformulierten Vertragsklauseln, die die Gewährleistung zu seinen Gunsten regeln, so handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 153).
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