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   OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 14 U 181/97   

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https://dejure.org/2001,27156
OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 14 U 181/97 (https://dejure.org/2001,27156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2001 - 14 U 181/97 (https://dejure.org/2001,27156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 14 U 181/97 (https://dejure.org/2001,27156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung von Mängeln: Wer trägt Risiko eines fehlerhaften, aber generell geeigneten Baustoffs? (IBR 2002, 306)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 14 U 181/97
    bb) Es ist aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, wenn der Bauherr den Auftrag wirksam entzogen hat (§ 4 Nr. 7 Satz 3 i. V. m. § 8 Nr. 3 VOB/B) und zum einen eine Mängelbehebung nur durch Beseitigung der Bauleistung möglich ist und zum anderen es dem Bauherrn nicht zumutbar ist, die Werkleistung mit den nicht zu beseitigenden Mängeln zu behalten (vgl. BGH BauR 1989, S. 462 f., 466; Heiermann/Riedl/Rusam, aaO, Rnrn. 89 und 91 zu B § 4).
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56

    Positive Vertragsverletzung. Beweislast

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 14 U 181/97
    Da die Fehlerhaftigkeit des Werks der Sphäre der Beklagten zuzurechnen ist, trägt diese nach dem Rechtsgedanken des § 282 BGB die Beweislast dafür, daß sie den Mangel nicht zu vertreten hat (ständige Rechtsprechung, z. B. BGHZ 23, S. 288 ff., 290; BGHZ 42, S. 16 ff., 18 f.; BGHZ 48, S. 311 ff., 312 f.; aus neuerer Zeit z. B. BGH JurPC 1996, S. 274 ff.).
  • BGH, 01.07.1980 - VI ZR 112/79

    Pflichtverletzung - PVV - Haftung - Schaden - Verschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 14 U 181/97
    Weil beide möglichen Ursachen auf einem objektiv pflichtwidrigen Verhalten der Beklagten beruhen würden, geht diese Unaufklärbarkeit nach dem in § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken zu deren Lasten (vgl. BGH NJW 1980, S. 2186 f.; OLG Frankfurt MDR 1977, S. 2186 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. 1999, Rnr. 2609; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, Rnr. 13 zu § 282, m. w. N.).
  • BGH, 25.05.1964 - VII ZR 239/62

    Beweislast nach § 635 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 14 U 181/97
    Da die Fehlerhaftigkeit des Werks der Sphäre der Beklagten zuzurechnen ist, trägt diese nach dem Rechtsgedanken des § 282 BGB die Beweislast dafür, daß sie den Mangel nicht zu vertreten hat (ständige Rechtsprechung, z. B. BGHZ 23, S. 288 ff., 290; BGHZ 42, S. 16 ff., 18 f.; BGHZ 48, S. 311 ff., 312 f.; aus neuerer Zeit z. B. BGH JurPC 1996, S. 274 ff.).
  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 93/93

    Herstellung von Individualsoftware: Vertragsauslegung - Vertragsnatur -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 14 U 181/97
    Da die Fehlerhaftigkeit des Werks der Sphäre der Beklagten zuzurechnen ist, trägt diese nach dem Rechtsgedanken des § 282 BGB die Beweislast dafür, daß sie den Mangel nicht zu vertreten hat (ständige Rechtsprechung, z. B. BGHZ 23, S. 288 ff., 290; BGHZ 42, S. 16 ff., 18 f.; BGHZ 48, S. 311 ff., 312 f.; aus neuerer Zeit z. B. BGH JurPC 1996, S. 274 ff.).
  • LG Hamburg, 15.07.2011 - 317 O 209/10

    Ein Baumangel liegt nicht vor bei "Vorschreiben" der Herstellung des

    Je spezieller die Order ist, umso weiter reicht die Freistellung; sucht er eine Partie selbst aus, hat er dafür so einzustehen, als habe er das Material selbst geliefert, bestimmt er den Stoff nur generell, muss er nur dafür einstehen, dass er generell geeignet ist und haftet nicht für im Einzelfall auftretende Fehler, sogenannte "Ausreißer" (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.1.2001, 14 U 181/97; Wirth, a.a.O., Rdnr. 43).
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