Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4640
OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86 (https://dejure.org/1987,4640)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.1987 - 10 U 128/86 (https://dejure.org/1987,4640)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 1987 - 10 U 128/86 (https://dejure.org/1987,4640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 845; BGB § 1619

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 845, 1619
    Unerlaubte Handlungen; Ersatzanspruch wegen entgangener Dienste; Schadenersatzrente der Eltern nach dem Unfalltod eines im Haushalt mithelfenden Kindes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzanspruch; Eltern; Kind; Entgangene Dienste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 845

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1050
  • FamRZ 1988, 1051
  • VersR 1988, 1128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 72/51

    Rechtsnatur und Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86
    Gemäß § 845 BGB steht deshalb den Klägern dem Grunde nach ein Ersatzanspruch für diese entgehenden Dienste zu, der allerdings im Wege der Vorteilsausgleichung durch den Wegfall der Unterhaltspflicht in Form der Ausgaben für Wohnung und Verpflegung gemindert ist (BGHZ 4, 123; BGH VersR 1961, 856, 857).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1961 - 2 U 43/61
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86
    Der Wert der nach § 845 BGB zu ersetzenden entgangenen Dienste berechnet sich nach den voraussichtlichen Kosten, die auf dem freien Arbeitsmarkt für eine Hilfskraft aufgewendet werden müssen, welche dieselben Dienste wie das verunglückte Kind erbringen, und die hierfür stundenweise bezahlt werden müßte (OLG Stuttgart NJW 1961, 2113).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91

    Vorteilsausgleich; Beerdigungskosten

    Zwar kann auch im vorliegenden Falle - wie in zahlreichen anderen Fällen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 1128 sowie Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, S. 81 m.w.N.) der im Wege der Vorteilsausgleichung durch den Wegfall der Unterhaltspflicht in Form von Ausgaben für Wohnung und Verpflegung anzurechnende Anteil (vgl. BGHZ 4, 123) so groß sein, daß ein etwaiger konkret bezifferter Anspruch wegen entgangener Dienste bis auf Null herabgemindert wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht