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   OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93   

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https://dejure.org/1995,4396
OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93 (https://dejure.org/1995,4396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.1995 - 13 U 125/93 (https://dejure.org/1995,4396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 13 U 125/93 (https://dejure.org/1995,4396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 508

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts an einer Teilfläche; Abgrenzung zwischen Bedingung und Annahme einer Rechtslage; Ermittlung des Teilwertes analog § 508 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) a.F.; Entwertung durch Belastung mit beschränkt persönlicher Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 508
    Beginn der Frist zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Abänderung des Kaufvertrages; Berechnung des Kaufpreises bei Teilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 916
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93
    Denn da ein Veränderungsnachweis (Abmessung des Teilgrundstücks mit eigener Flurstücknummer) noch nicht vorliegt, ist es jedenfalls rechtlich problematisch, ob eine Verurteilung zur Auflassung bereits jetzt möglich wäre (vgl. BGHZ 90, 323 ; BGH, NJW 1988, 415 ) .

    Hinsichtlich der wohl zusätzlich erforderlichen Eintragungsbewilligung der Beklagten ist eine Verurteilung nach Ansicht des BGH derzeit nicht möglich, weil ein Veränderungsnachweis fehlt (BGH, NJW 1988, 415 ) .

  • BGH, 16.03.1984 - V ZR 206/82

    Verurteilung zur Auflassung einer Grundstücksteilfläche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93
    Denn da ein Veränderungsnachweis (Abmessung des Teilgrundstücks mit eigener Flurstücknummer) noch nicht vorliegt, ist es jedenfalls rechtlich problematisch, ob eine Verurteilung zur Auflassung bereits jetzt möglich wäre (vgl. BGHZ 90, 323 ; BGH, NJW 1988, 415 ) .
  • BGH, 16.11.1965 - V ZR 26/63
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93
    Die Entscheidungen des BGH (LM Nr. 3 zu § 505 BGB = MDR 1962, 97 und MDR 1966, 134), auf die sich die Beklagte und die Streithelferin berufen, betreffen andere Fälle.
  • KG, 18.04.2019 - 18 U 15/19

    Einstweilige Verfügungsverfahren einer Wohnungsbaugesellschaft gegen den Vollzug

    Damit entspricht die Kaufpreisabrede wirtschaftlich der Vereinbarung zwischen dem Vorkaufsrechtsverpflichteten und dem Dritterwerber in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (Urteil v. 17.05.1995, 13 U 125/93, juris Rn. 30).

    Der Anteil am Gesamtwert entspricht dem vom Vorkaufsberechtigten zu zahlenden Anteil am Gesamtkaufpreis (vgl. BGH, Urteil vom 15.6.2005, VIII ZR 271/04, juris Randnummer 12, 20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Mai 1995, 13 U 125/93, juris Rn. 34).

  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von

    Selbst wenn man - beispielsweise mit dem von der Klägerin hierfür angeführten OLG Karlsruhe (Urteil vom 17. Mai 1995 - 13 U 125/93, NJW-RR 1996, 916) - aufgrund der konkreten vertraglichen Gestaltung die Regelung des § 467 BGB doch für anwendbar hielte, wäre nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass die Beklagten die Kaufpreisermittlung in einer Weise zum Nachteil der vorkaufsberechtigten Mieter gestaltet hätten, welche die Rechte der Klägerin beeinträchtigte.

    Bei dieser Lage kann die Frist des § 469 Abs. 2 BGB erst durch eine Ergänzungsmitteilung in Lauf gesetzt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Mai 1995 - 13 U 125/93, NJW-RR 1996, 916).

  • OLG Hamm, 14.09.2016 - 30 U 9/16

    Rechtsmissbrauch; Vormietrecht

    Hierfür genügt noch nicht, wenn der Berechtigte hinsichtlich des Umfangs seiner eigenen Pflichten Bedenken äußert (Westermann in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 464 Rn. 3; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 916).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12

    Grundstückskaufvertrag: Übernahme der öffentlichen Kosten und Abgaben durch den

    Gleiches gilt für die von ihr angeführte Rechtsprechung zur Ermittlung des anteiligen Kaufpreises nach den konkreten Gegebenheiten des Grundstücks (BGH WM 1970, 91; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 916).
  • LG Wuppertal, 08.12.2015 - 16 S 24/15

    Schadensersatzbegehren wegen einer Vereitelung des Vorkaufsrechts an einer

    So hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe zu einer nahezu wortgleichen Ausübungserklärung in einem vergleichbaren Fall entschieden (NJW-RR 1996, 916).
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