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   OLG Karlsruhe, 21.06.1990 - 3 Ss 90/90   

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https://dejure.org/1990,3952
OLG Karlsruhe, 21.06.1990 - 3 Ss 90/90 (https://dejure.org/1990,3952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1990 - 3 Ss 90/90 (https://dejure.org/1990,3952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 3 Ss 90/90 (https://dejure.org/1990,3952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1035
  • NStZ 1990, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 01.02.2005 - 1 Ss 31/05

    Verhandlung in Abwesenheit, schuldhafte Abwesenheit; Verhandlungsunfähigkeit

    Über den Wortlaut des § 232 Abs. 1 StPO hinaus ist, der Bedeutung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten entsprechend, vielmehr weitere Bedingung für ein Verhandeln in Abwesenheit des Angeklagten, dass dieser der Hauptverhandlung schuldhaft fernbleibt (OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 505; OLG Frankfurt NJW 1952, 1107; OLG Düsseldorf NJW 1962, 2022; Meyer-Goßner, a.a.O., § 232 Rdnr. 11; KK-Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 232 Rdnr. 3, der insoweit "eigenmächtiges Verhalten" fordert).
  • OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94

    Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen;

    Darüber hinaus rechtfertigt nur das schuldhafte (eigenmächtige) Fernbleiben des Angeklagten die Anwendung des § 232 StPO (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1990, 505; Meyer-Goßner a.a.O. § 232 Rn. 11).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 605/90

    Kein eigenmächtiges Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei

    Hierzu muß dem Angeklagten nachgewiesen werden können, versucht zu haben, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (vgl. BGH, MDR 1991, 361 = DRsp IV (455) 125 a-b; OLG Karlsruhe, MDR 1990, 1035 [OLG Karlsruhe 21.06.1990 - 3 Ss 90/90] = DRsp IV (455) 121 a-b).
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