Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung des Privatsachverständigen wegen fehlerhaftem Baugutachten: Unbeachtlichkeit von Beurteilungsdifferenzen zwischen dem Privatgutachter und dem Gerichtsgutachter im selbständigen Beweisverfahren; Verneinung einer Zurechenbarkeit eines etwaigen Mitverschuldens des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter außergerichtlicher Begutachtung von Bauschäden ; Undichtigkeit in einer stirnseitigen Fuge zwischen Estrich und Stahlbetonbodenplatte; Anrechnung eines Mitverursachungsbeitrags bei Kenntnis der Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 § 278
Haftung eines Privatsachverständigen wegen fehlerhafter außergerichtlicher Begutachtung von Bauschäden - Obliegenheitspflichten des prozessführenden Rechtsanwalts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des vorprozessual eingeschalteten Bausachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet der Privatgutachter nach Prozessverlust? (IBR 2005, 615)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 24.09.2004 - 3 O 542/03
- OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04
Papierfundstellen
- MDR 2006, 206
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99
Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04
Die Haftung des von der Partei eingeschalteten Privatsachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter zuvor im selbständigen Beweisverfahren zu einem teilweise abweichenden Ergebnis gekommen ist (Abgrenzung zu BGH NJW 2001, 512).Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich wesentlich von der Fallkonstellation, die der BGH in der Entscheidung vom 17. Oktober 2000 (NJW 2001, 512) zu entscheiden hatte, auf die sich das Landgericht bezogen hat.
Die Haftung des von der Partei eingeschalteten Privatsachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter zuvor im selbständigen Beweisverfahren zu einem teilweise abweichenden Ergebnis gekommen ist (Abgrenzung zu BGH NJW 2001, 512).
- BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74
Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2005 - 9 U 171/04
Die dadurch hervorgerufenen Schäden verjährten nach altem Recht erst nach 30 Jahren (§ 195 BGB aF; vgl. BGHZ 67, 1,8).