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OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 7 U 104/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wesentliche Abweichungen bei den Werkausführungen im Einvernehmen der Parteien machen das ursprüngliche Angebot als Kostenanschlag hinfällig; Der Besteller schuldet den endgültigen Preis bei vorher angezeigter Überschreitung des Kostenanschlags
- Judicialis
BGB § 650
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 650
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wesentliche Abänderung des ursprünglichen Angebots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 08.05.2002 - 3 O 148/01
- OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 7 U 104/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1589
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08
Beweislast für Werklohn und Überschreitung eines Kostenanschlags
a) § 650 BGB ist dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung des Voranschlags auf den Weisungen oder Wünschen des Bestellers beruht (vgl. z. B. OLG Karlsruhe vom 23. Oktober 2002, Az. 7 U 104/02, zitiert nach juris, Rn. 7).