Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die Pfändung von "Arbeitseinkommen"; Beurteilung der angemessen Höhe der Bezüge des Vorstands einer Aktiengesellschaft
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen des Vorstands einer AG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850h Abs. 2
Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die Pfändung von "Arbeitseinkommen"; Beurteilung der angemessen Höhe der Bezüge des Vorstands einer Aktiengesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast, Vergütung, Verpfändung, Vorstand
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 14.07.2010 - 7 O 15/10
- LG Konstanz, 14.01.2011 - 7 O 15/10
- OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 2081
- NZG 2012, 299
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Zwar sind Aktienoptionen grundsätzlich auch dann Bestandteil der dienstvertraglichen Vergütungsregelung, wenn das Bezugsrecht selbst nicht im Dienstvertrag geregelt ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 -, Rdnr. 30, zitiert nach [...]). - BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Denn durch eine Anwendung von§ 850 h Abs. 2 ZPO soll der Gläubiger bei der Pfändung nicht besser gestellt werden, als er bei tatsächlicher Auszahlung des Arbeitseinkommens stünde (vgl. BAG, NJW 2008, 2606 ). - BGH, 15.11.1990 - IX ZR 17/90
Pfändung fiktiven Einkommens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
aa) Die Pfändung von Arbeitseinkommen erfasst nach ihrem Wortlaut nicht nur tatsächliches Arbeitseinkommen, sondern grundsätzlich auch verschleiertes Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1990 - IX ZR 17/90 -, zitiert nach [...]). - BGH, 04.07.1968 - II ZR 105/67
Voraussetzungen für eine Entscheidung über einen Feststellungsantrag - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Sind die Angaben und die vorgelegten Unterlagen der Drittschuldnerin widersprüchlich oder unklar, ist ggf. davon auszugehen, dass die Drittschuldnerin ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen ist, mit entsprechenden Konsequenzen für die Anwendung von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BGH, WM 1968, 1254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 91). - OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 8 U 47/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11
Sind die Angaben und die vorgelegten Unterlagen der Drittschuldnerin widersprüchlich oder unklar, ist ggf. davon auszugehen, dass die Drittschuldnerin ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen ist, mit entsprechenden Konsequenzen für die Anwendung von § 850 h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BGH, WM 1968, 1254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 91).