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   OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22   

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https://dejure.org/2022,36473
OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22 (https://dejure.org/2022,36473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.2022 - 7 U 75/22 (https://dejure.org/2022,36473)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 2022 - 7 U 75/22 (https://dejure.org/2022,36473)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Schleswig, 03.06.2022 - 17 U 5/22

    Schufa - Eintragung eines aufgehobenen Insolvenzverfahrens (Planinsolvenz) in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Die Interessen potentieller Vertragspartner sind auch beachtlich (a.A. OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021 - 17 U 15/21; OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22).

    (4) Die Interessen des Klägers überwiegen auch nicht deshalb, weil die Speicherung zunächst vorsorglich erfolgt ist, ohne dass absehbar war, ob es überhaupt zur Wahrung von Drittinteressen durch entsprechende Kundenanfragen kommt (a.A. OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22, Rn.76 f.).

    § 3 InsBekV ist bereits keine gesetzliche Wertung zu entnehmen, dass anderswo gespeicherte Daten über Insolvenzverfahren stets und in jedem Zusammenhang nach sechs Monaten zu löschen sind (a.A. OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021 - 17 U 15/21; OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22).

    (3) Auch aus Art. 79 Abs. 5 Verordnung (EU) 2015/848 vom 20. Mai 2015 lässt sich keine europarechtlich angeordnete Regelungspflicht von Speicherfristen ableiten (a.A. OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22).

    Im Hinblick auf die von dieser Entscheidung abweichenden Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021 - 17 U 15/21; OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22), nach denen eine über die Löschungsfrist des § 3 InsBekV hinausgehende Speicherung grundsätzlich nicht mit der Rechtsordnung im Einklang stehe und somit nicht als rechtmäßig i. S. d. Art. 6 Abs. 1f) DSGVO angesehen werden könne, wird die Revision nach § 543 Abs. 2 S.1 Nr. 2 ZPO zugelassen.

  • OLG Schleswig, 02.07.2021 - 17 U 15/21

    Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Insoweit habe sich das Landgericht nicht mit der dezidierten und sehr überzeugenden Rechtsprechung des OLG Schleswig (Urteil vom 02.07.2021, 17 U 15/21), das die Beklagte bereits wiederholt dazu verurteilt habe, einen Insolvenzvermerk zu löschen, kaum bzw. nur oberflächlich auseinandergesetzt.

    Da alle Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO berechtigt sein können, die rechtlicher, persönlicher, ideeller, aber auch rein wirtschaftlicher Natur sind (OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021 - 17 U 15/21, juris, Rn. 51), stellt auch das rein geschäftliche Interesse der Beklagten an der Speicherung grundsätzlich ein derartiges berechtigtes Interesse dar.

    Die Interessen potentieller Vertragspartner sind auch beachtlich (a.A. OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021 - 17 U 15/21; OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22).

    § 3 InsBekV ist bereits keine gesetzliche Wertung zu entnehmen, dass anderswo gespeicherte Daten über Insolvenzverfahren stets und in jedem Zusammenhang nach sechs Monaten zu löschen sind (a.A. OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021 - 17 U 15/21; OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22).

    Im Hinblick auf die von dieser Entscheidung abweichenden Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021 - 17 U 15/21; OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022 - 17 U 5/22), nach denen eine über die Löschungsfrist des § 3 InsBekV hinausgehende Speicherung grundsätzlich nicht mit der Rechtsordnung im Einklang stehe und somit nicht als rechtmäßig i. S. d. Art. 6 Abs. 1f) DSGVO angesehen werden könne, wird die Revision nach § 543 Abs. 2 S.1 Nr. 2 ZPO zugelassen.

  • OLG Köln, 27.01.2022 - 15 U 153/21

    Anspruch auf Löschung von Eintragungen im sogenannten Schufa-Register und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Dass das Interesse solcher Kunden an einer Auskunft nicht nur berechtigt ist, sondern auch von der - europäischen wie auch innerstaatlichen - Rechtsordnung als besonders schützenswert angesehen wird, ist insbesondere an der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge und deren Umsetzung ersichtlich, die die Vergabe von Verbraucherkrediten unter die Voraussetzung einer u.a. auf Daten wie der Beklagten basierenden Kreditwürdigkeitsprüfung stellt (OLG Köln, Urteil vom 27.01.2022 - 15 U 153/21, juris, Rn. 32).

    So ist etwa im Falle einer Restschuldbefreiung davon auszugehen, dass ein Schuldner bei Eintritt derselben vollständig vermögenslos ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23.11.2021 - 13 U 63/21; OLG Köln, Urteil vom 27.01.2022 - 15 U 153/21; KG, Urteil vom 15.02.2022 - 27 U 51/21).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 9 U 24/22

    Datenschutzrecht: Rechtmäßigkeit der Speicherung einer vorzeitigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Dies folgt aus dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO ("[...] sofern nicht [...]"), aus dem sich ein vom Betroffenen zu widerlegendes Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Zulässigkeit der zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlichen Datenverarbeitung ergibt (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2022 - 9 U 24/22; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021 - 9 U 34/21, juris, Rn. 44 f.).

    Die von der Beklagten gewählte Speicherfrist von 3 Jahren ist dabei auch nicht unangemessen lang (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2022 - 9 U 24/22).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Ein per se überwiegendes Interesse ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers (I 104) insbesondere nicht aus den vom Bundesverfassungsgericht zur sog. Vorratsdatenspeicherung aufgestellten Grundsätzen (BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08).

    Denn dabei ging es nicht nur um eine vorsorgliche Datenspeicherung zu einem bestimmten Zweck, sondern um die anlasslose Datenspeicherung (BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08, juris, Rn. 10 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 5 O 151/18

    Auskunftei muss Eintrag "Erteilung der Restschuldbefreiung" bei Wohnungssuche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Im erschwerten Erwerb einer Immobilie oder eines neuen Fahrzeugs oder dem erschwerten bzw. ungünstigeren Abschluss von Dauerschuldverhältnissen (wie einem Energielieferungsvertrag) liegen gerade keine individuellen Schwierigkeiten, die den Kläger von sonstigen Schuldnern unterscheiden, denen eine Restschuldbefreiung erteilt wurde (a.A. LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.12.2018 - 2/5 O 151/18).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 120/10

    Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Die Information über die Restschuldbefreiung stellt daher ein - anerkennenswertes - zusätzliches Datum zur Befriedigung des Informationsinteresses potentieller Kreditgeber als Grundlage für die erforderliche, auf umfassenden Daten erfolgende Kreditwürdigkeitsprüfung dar (BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 120/10, juris, Rn. 21).
  • BGH, 25.06.2015 - IX ZR 199/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über den Verzicht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Diesem soll zum Schutz des Persönlichkeitsrechtes ein wirtschaftlicher Neubeginn ermöglicht werden, weil die vollständige Restschuldbefreiung typischerweise existentielle Bedeutung für ihn hat (BGH, Urteil vom 25.06.2015 - IX ZR 199/14, juris, Rn. 9).
  • EuGH, 27.03.2014 - C-565/12

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Bedingungen die Anwendung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    Dass es sich insoweit um ein berücksichtigenswertes Interesse handelt, verdeutlicht die in §§ 505a f. BGB geregelte Verpflichtung potentieller Kreditgeber zur Kreditwürdigkeitsprüfung, weil diese - zumindest auch - dem Schutz eines Kreditnehmers vor der Gefahr der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit dient (EuGH, Urteil vom 27.03.2014 - C-565/12).
  • KG, 15.02.2022 - 27 U 51/21

    Datenschutzrecht: Anspruch auf Löschung der über sechsmonatigen Speicherung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22
    So ist etwa im Falle einer Restschuldbefreiung davon auszugehen, dass ein Schuldner bei Eintritt derselben vollständig vermögenslos ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23.11.2021 - 13 U 63/21; OLG Köln, Urteil vom 27.01.2022 - 15 U 153/21; KG, Urteil vom 15.02.2022 - 27 U 51/21).
  • VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21
  • OLG Oldenburg, 23.11.2021 - 13 U 63/21

    Anspruch auf Löschung von Einträgen in einer Datenbank (vorliegend verneint);

  • VG Wiesbaden, 23.12.2021 - 6 K 441/21
  • OLG Hamburg, 06.10.2022 - 6 U 6/22

    Rechtmäßigkeit der Speicherung von Daten über Verbraucher durch eine

  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur

  • VG Wiesbaden, 11.01.2021 - 6 K 1045/20

    Zum Löschungsbegehren und der Bedeutung der Code of Conduct

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