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   OLG Koblenz, 01.03.2022 - 15 U 1409/21   

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https://dejure.org/2022,11600
OLG Koblenz, 01.03.2022 - 15 U 1409/21 (https://dejure.org/2022,11600)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.2022 - 15 U 1409/21 (https://dejure.org/2022,11600)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 2022 - 15 U 1409/21 (https://dejure.org/2022,11600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Interessenwiderstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rechtsanwaltsvergütung Vertretung widerstreitende Interessen (vorliegend verneint) Klammerwirkung eines erbrechtlichen Mandats Vertretung mehrerer Mandanten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Möglichkeit eines Interessenkonflikts: Gemeinsame Vertretung zulässig?

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1033
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2022 - 15 U 1409/21
    Zulässig ist die Vertretung mehrerer Mandanten dann, wenn das Mandat auf die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen der Mandanten begrenzt ist (BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZR 190/07 -, BeckRS 2010, 4533 Rn. 4, sowie BGH, Urteil vom 10.1.2019 - IX ZR 89/18 -, NJW 2019, 1147 Rn. 20, 21, beck-online).

    Die Vertretung mehrerer Mandanten ist dem Rechtsanwalt daher nur verboten, wenn dabei nach den konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt (BGH, Urteil vom 10.1.2019 - IX ZR 89/18 -, NJW 2019, 1147 Rn. 20, 21, beck-online m.H.a. Henssler, AnwBl 2018, 342 [347] mwN).

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2022 - 15 U 1409/21
    Das Anknüpfen an einen nur möglichen, im konkreten Verfahren tatsächlich aber nicht bestehenden Interessenkonflikt würde gegen das Übermaßverbot verstoßen und wäre deshalb verfassungsrechtlich unzulässig (BGH, NJW 2012, 3039 Rn. 14).
  • BGH, 16.01.2013 - IV ZB 32/12

    Rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Prozesskostenhilfeanwalts: Vertretung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2022 - 15 U 1409/21
    Schließlich verweist sie hinsichtlich des nach ihrer Auffassung bestehenden Interessenkonflikts auf die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 16.01.2013 - IV ZB 32/12 -).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 190/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Umfang anwaltlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2022 - 15 U 1409/21
    Zulässig ist die Vertretung mehrerer Mandanten dann, wenn das Mandat auf die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen der Mandanten begrenzt ist (BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZR 190/07 -, BeckRS 2010, 4533 Rn. 4, sowie BGH, Urteil vom 10.1.2019 - IX ZR 89/18 -, NJW 2019, 1147 Rn. 20, 21, beck-online).
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