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OLG Koblenz, 02.06.2016 - 2 Ws 98/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung mehrerer Verurteilter als Gesamtschuldner; Erstattung von Auslagen berechnet nach Kopfteilen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung mehrerer Verurteilter als Gesamtschuldner; Erstattung von Auslagen berechnet nach Kopfteilen
- rechtsportal.de
Haftung mehrerer Verurteilter als Gesamtschuldner
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 21.11.2001 - 1 Ws 1449/01
Kosten, Kostentragungspflicht, Auslagen der Staatskasse, …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.06.2016 - 2 Ws 98/16
Die gesamtschuldnerische Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Auslagen der Staatskasse, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Tat iSd. § 264 StPO stehen, wegen derer eine Verurteilung erfolgt; ausgenommen sind nur die in § 466 Satz 2 StPO aufgeführten Kosten (vgl. OLG Koblenz, 1 Ws 21/06 v. 30.01.2006 - JurBüro 2006, 323 ; 1 Ws 1449/01 v. 21.11.2001 - NStZ-RR 2002, 160 ).Zu den umlagefähigen Aufwendungen der Strafverfolgungsbehörden gehören gemäß § 23 Abs. 1 JVEG iVm. Nr. 9005 Anl. 1 GKG auch die TeIefonüberwachungskosten (vgl. OLG Koblenz, 1 Ws 1449/01 v. 21.11.2001 - NStZ-RR 2002, 160 ).
- OLG München, 07.05.1985 - 2 Ws 429/85
Telefonüberwachung; Staatskasse; Auslagen
Auszug aus OLG Koblenz, 02.06.2016 - 2 Ws 98/16
Die von Rechtsanwalt Sch. zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (2 Ws 429/85 v. 07.05.1985 - MDR 1985, 782 ) ist überholt und entspricht nicht mehr der geltenden, nunmehr durch das JVEG geregelten Rechtslage. - OLG Koblenz, 30.01.2006 - 1 Ws 21/06
Gebühren und Kosten: Haftung mehrerer Angeklagter als Gesamtschuldner für …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.06.2016 - 2 Ws 98/16
Die gesamtschuldnerische Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Auslagen der Staatskasse, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Tat iSd. § 264 StPO stehen, wegen derer eine Verurteilung erfolgt; ausgenommen sind nur die in § 466 Satz 2 StPO aufgeführten Kosten (vgl. OLG Koblenz, 1 Ws 21/06 v. 30.01.2006 - JurBüro 2006, 323 ; 1 Ws 1449/01 v. 21.11.2001 - NStZ-RR 2002, 160 ).