Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.07.2015 - 14 W 415/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr durch ein anwaltliches Telefonat
- IWW
ZPO § 91; ZPO § 269; Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV-RVG; 3104 VV-RVG
Terminsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfallen der Terminsgebühr bei Anruf des Beklagtenvertreters beim Klägervertreter mit dem Ziel der Klagerücknahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfallen der Terminsgebühr bei Anruf des Beklagtenvertreters beim Klägervertreter mit dem Ziel der Klagerücknahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahren nach Telefonat erledigt: Terminsgebühr verdient?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beweis eines bestimmten anwaltlichen Telefongesprächs für eine 1,2-Terminsgebühr
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beweis eines bestimmten anwaltlichen Telefongesprächs für eine 1,2-Terminsgebühr
Verfahrensgang
- LG Trier, 08.12.2014 - 5 O 225/14
- LG Trier, 08.05.2015 - 5 O 225/14
- OLG Koblenz, 03.07.2015 - 14 W 415/15
Papierfundstellen
- Rpfleger 2016, 60
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05
Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2015 - 14 W 415/15
Insoweit ist es erforderlich, dass ein auf die Erledigung des Rechtsstreites gerichteter Meinungsaustausch stattgefunden hat (Senat vom 29.04.2005, 14 W 257/05, NJW 2005, 2162 = AnwBl. 2005, 586). - OLG Koblenz, 08.06.2005 - 14 W 366/05
Rechtsanwaltsgebühren: Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr
Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2015 - 14 W 415/15
Der Senat hat bereits 2005 entschieden, dass im Kostenfestsetzungsverfahren derjenige, der einen Gebührentatbestand behauptet, im Falle des Bestreitens zu beweisen hat, dass die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind, an die das Gesetz das Entstehen der Gebühr knüpft (Senat v. 08.06.2005, 14 W 366/05, NJW 2005, 2165 = JurBüro 2005, 417 ). - OLG Koblenz, 14.09.2010 - 14 W 510/10
Wann löst Telefonat Terminsgebühr aus?
Auszug aus OLG Koblenz, 03.07.2015 - 14 W 415/15
Dient ein Telefonat - so die Darstellung des Klägervertreters im vorliegenden Verfahren - lediglich der Klärung der Frage, ob ein Antrag, eine Klage oder ein Rechtsmittel einseitig zurückgenommen wird, so löst es keine Terminsgebühr aus (Senat v. 14.09.2010, 14 W 510/10, JurBüro 2011, 589 = AGS 2012, 127).
- OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 6 W 83/18
Kostenerstattung: Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr
a) Für die Entstehung der Gebühr ist es erforderlich, dass ein auf die Erledigung des Rechtsstreites gerichteter Meinungsaustausch stattgefunden hat (OLG Koblenz, NJW 2005, 2162 [OLG Koblenz 29.04.2005 - 14 W 257/05] ; Beschl. v. 03.07.2015 - 14 W 415/15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 15 E 387/16
Festsetzung einer Terminsgebühr für die Wahrnehmung von außergerichtlichen …
vgl. insoweit etwa BGH, Beschlüsse vom 6. März 2014 - VII ZB 40/13 -, NJW-RR 2014, 958 = juris Rn. 12, und vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 -, NJW-RR 2007, 286 = juris Rn. 7 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Februar 2014 - 6 E 1209/12 -, NJW 2014, 1465 = juris Rn. 8, und vom 8. Februar 2011- 2 E 1410/10 -, juris Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 24. April 2015 - 1 S 250/14 -, NJW 2015, 2602 = juris Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Juli 2015 - 14 W 415/15 -, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. März 2011 - I-10 W 163/10 -, juris Rn. 3; Müller-Raabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. 2013, VV Vorb. - OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 9 WF 217/19
Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung
Dient ein Telefonat lediglich der Klärung der Frage, ob ein Antrag, eine Klage oder ein Rechtsmittel einseitig zurückgenommen wird, so löst es keine Terminsgebühr aus (OLG Koblenz Rpfleger 2016, 60).
- VG München, 15.11.2016 - M 5 M 16.3576
Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses - Terminsgebühr
Unabhängig davon hat die Beklagte ausdrücklich ein derartiges Telefonat bestritten, so dass - ungeachtet der bereits unzureichenden Darlegung durch die Klagepartei - der gebührenrelevante Sachverhalt strittig bleibt, was zulasten der insoweit beweispflichtigen Klagepartei geht (OLG Koblenz, B.v. 3.7.2015 - 14 W 415/15 - juris). - LG Limburg, 01.08.2018 - 5 O 32/15 Bleibt der Inhalt eines Telefongesprächs streitig, geht dies zu Lasten der Partei, die den gebührenauslösenden Sachverhalt behauptet (OLG Koblenz, Beschl. v. 3.7.2015 - 14 W 415/15).
- LG Stuttgart, 17.07.2018 - 19 T 48/18
Rechtsanwaltsgebühren: Entstehung einer erstattungsfähigen Terminsgebühr durch …
Selbst die anwaltliche Versicherung, den Gesprächsinhalt richtig wiedergegeben zu haben, ist hierbei unzureichend, da in den Ausführungen der Klägerseite eine inhaltlich gegenläufige anwaltliche Versicherung liegt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2015, 14 W 415/15).