Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48227
OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20 (https://dejure.org/2020,48227)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.11.2020 - 4 AR 58/20 (https://dejure.org/2020,48227)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. November 2020 - 4 AR 58/20 (https://dejure.org/2020,48227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,48227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 StPO, § 458 Abs 1 Alt 3 StPO, § 459g Abs 5 S 1 StPO, § 459o StPO, § 462 StPO
    Entscheidung über einen Zuständigkeitsstreit zwischen einer Strafvollstreckungskammer und einer großen Strafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Negativer sachlicher Kompetenzstreit zwischen Gerichten; Interner Zuständigkeitsstreit zwischen verschiedenen Spruchkörpern desselben Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 526/20
  • OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 15.06.2020 - 2 Ws 152/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Anordnung des Arrests zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20
    Eine entsprechende Abgabe ist zwar grundsätzlich bindend, setzt jedoch voraus, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift überhaupt eröffnet und die Abgabe nicht willkürlich ist (Anschluss an OLG Hamburg, Bes. v. 15. Juni 20202 - 2 Ws 152/19, BeckRS 2020, 13250 Rn. 15 f.).

    Eine entsprechende Abgabe ist zwar grundsätzlich bindend, setzt jedoch voraus, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift überhaupt eröffnet und die Abgabe nicht willkürlich ist (OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 152/19 v. 15.06.2020 - BeckRS 2020, 13250 Rn. 15 f.).

    Die seitens der Kammer angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburgs vom 15. Juni 2020 (aaO.) betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Erhebung von Einwendungen gegen eine trotz aufgehobener Beschlagnahme erfolgte Pfändung.

  • BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20
    In den Fällen des negativen sachlichen Kompetenzstreits entscheidet das gemeinschaftliche obere Gericht gem. § 14 StPO entsprechend, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt werden und zum Stillstand kommen würde und der Zuständigkeitsstreit nicht durch eines der beteiligten Gerichte verbindlich entschieden werden kann (Anschluss an BGH, Bes. v. 27. November 2018 - 2 ARs 295/18, NStZ-RR 2019, 92 ).

    § 14 StPO findet in den Fällen des hier vorliegenden negativen sachlichen Kompetenzstreits entsprechende Anwendung, wenn andernfalls mangels einer ausdrücklichen Bestimmung das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt werden und zum Stillstand kommen würde (BGH, Beschl. 2 ARs 295/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 92 ).

  • OLG Frankfurt, 28.06.1996 - 3 Ws 535/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20
    Im Falle eines internen Zuständigkeitsstreits zwischen verschiedenen Spruchkörpern desselben Gerichts ist das gemeinschaftliche obere Gericht gem. § 14 StPO zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits dann berufen, wenn dieser nicht etwa aus - der Klärung durch das Präsidium zugänglichen - divergierenden Ansichten über die Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, sondern aus einer unterschiedlichen Interpretation einer gesetzlichen Zuständigkeitsregelung - hier nach §§ 462a Abs. 1 Satz 3, 462, 458 Abs. 1 StPO - resultiert (Anschluss an OLG Frankfurt a.M., Bes. v. 28. Juni 1996 - 3 Ws 535/96, NStZ-RR 1996, 302).

    Denn der vorliegende interne Zuständigkeitsstreit resultiert nicht etwa aus divergierenden Ansichten über die Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, sondern aus einer unterschiedlichen Interpretation der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung gem. §§ 462a Abs. 1 Satz 3, 462, 458 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. 3 Ws 535/96 v. 28.06.1996 - NStZ-RR 1996, 302 betr. Zuständigkeitskonflikt zwischen der Berufungs- und Beschwerdekammer desselben Landgerichts).

  • OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17

    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20
    Denn systematisch ist im ersten Abschnitt des siebenten Buchs der Strafprozessordnung unter der Überschrift "Strafvollstreckung" auch die Vollstreckung von Nebenfolgen gemäß der hier einschlägigen Vorschrift des § 459g StPO geregelt (so im Ergebnis auch OLG Rostock, Beschl. 20 Ws 293/17 v. 04.12.2017 - BeckRS 2017, 137702 Rn. 35 f. sowie Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 462a Rn. 16).
  • BGH, 08.06.2022 - 2 ARs 187/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Streit:

    "Dabei kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Regelung des § 14 StPO, die unmittelbar nur die örtliche Zuständigkeit betrifft, auf Streitigkeiten zwischen zwei Spruchkörpern desselben Gerichts über ihre sachliche Zuständigkeit entsprechend anzuwenden ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 302; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. November 2020 - 4 AR 58/20 -, juris, Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht