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   OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13   

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OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13 (https://dejure.org/2014,1961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.2014 - 1 U 906/13 (https://dejure.org/2014,1961)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 1 U 906/13 (https://dejure.org/2014,1961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des öffentlichen Auftraggebers bei Verletzung von Vergabevorschriften

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • RA Kotz

    Schadensersatzanspruch eines im Vergabeverfahren übergangenen Bieters

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung des öffentlichen Auftraggebers bei Verletzung von Vergabevorschriften

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Entgangener Gewinn für übergangene Bieter

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss Vergabeangebote anderer Bieter vorlegen! (VPR 2014, 282)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Übergangener Bieter kann Schadensersatz verlangen! (VPR 2014, 59)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Übergangener Bieter kann Schadensersatz verlangen! (IBR 2014, 231)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 505
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Bei dieser Ermessensausübung sind neben dem Erkenntniswert und der Verhältnismäßigkeit auch berechtigte Belange des Geheimnis- oder Persönlichkeitsschutzes zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, 2989 ff.; BGHZ 169, 30; Zöller, a.a.O., § 142 Rn. 8).

    Der teilweise - bspw. vom OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 18.10.2006 ( 1 U 19/06 - [...]) - vertretenen Auffassung, dem Gegner der beweispflichtigen Partei dürfe nach § 142 Abs. 1 ZPO die Vorlegung von Urkunden nur unter den Voraussetzungen der §§ 422 ff. ZPO aufgegeben werden, hat der BGH mit überzeugenden Gründen eine Absage erteilt (vgl. BGH NJW 2007, 2989 ff.).

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Das positive Interesse, also bspw. der entgangene Gewinn, kann dann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (BGH, MDR 2013, 136 f.; OLG Hamm, IBR 2013, 42; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.; BGH NJW 1998, 3636 ff.).

    Eine solche Änderung an den Verdingungsunterlagen ist dabei nicht nur dann gegeben, wenn ein Bieter die Vertragsbedingungen oder das Leistungsverzeichnis durch Streichungen, Einfügungen oder Ergänzungen verändert, sondern auch dann, wenn das Angebot eines Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält, die geforderte Leistung also nicht so angeboten wird, wie dies in der Ausschreibung der Vergabestelle gefordert worden ist; eine derartige Abweichung führt somit - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.).

  • OLG Schleswig, 25.09.2009 - 1 U 42/08

    Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Das positive Interesse, also bspw. der entgangene Gewinn, kann dann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (BGH, MDR 2013, 136 f.; OLG Hamm, IBR 2013, 42; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.; BGH NJW 1998, 3636 ff.).

    Eine solche Änderung an den Verdingungsunterlagen ist dabei nicht nur dann gegeben, wenn ein Bieter die Vertragsbedingungen oder das Leistungsverzeichnis durch Streichungen, Einfügungen oder Ergänzungen verändert, sondern auch dann, wenn das Angebot eines Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält, die geforderte Leistung also nicht so angeboten wird, wie dies in der Ausschreibung der Vergabestelle gefordert worden ist; eine derartige Abweichung führt somit - jedenfalls in der Regel - zwingend zum Ausschluss des Angebots von der Wertung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 15 P 1/02

    Auftraggeber muss Vergabeunterlagen vorlegen!

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 28.01.2003 (Aktenzeichen 15 P 1/02; [...]) für den Bereich des § 99 VwGO entschieden, dass Ausschreibungsunterlagen jedenfalls zu einem Zeitpunkt, der weit nach Durchführung des Eröffnungstermins und Erteilung des Zuschlags liegt, nicht (mehr) in einem die gesetzlichen Vorgaben des § 99 Abs. 1 VwGO überlagernden Sinne ihrem Wesen nach geheim zu halten seien; im Rahmen des Ermessens gebühre dem Interesse des Klägers, der sich gegen ein Kostenerstattungsbegehren wende, auf Einsichtnahme in die Ausschreibungsunterlagen der Vorrang vor einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse von Ausschreibungsbeteiligten nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Das positive Interesse, also bspw. der entgangene Gewinn, kann dann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (BGH, MDR 2013, 136 f.; OLG Hamm, IBR 2013, 42; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.; BGH NJW 1998, 3636 ff.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Das positive Interesse, also bspw. der entgangene Gewinn, kann dann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (BGH, MDR 2013, 136 f.; OLG Hamm, IBR 2013, 42; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.; BGH NJW 1998, 3636 ff.).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Bei dieser Ermessensausübung sind neben dem Erkenntniswert und der Verhältnismäßigkeit auch berechtigte Belange des Geheimnis- oder Persönlichkeitsschutzes zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, 2989 ff.; BGHZ 169, 30; Zöller, a.a.O., § 142 Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 08.01.2013 - 1 W 51/12

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer notariell beglaubigten Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Dabei sind auch die Grundsätze der sekundären Darlegungslast zu beachten, wonach der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken darf, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (dezidiert zur sekundären Darlegungs- und Beweislast der Vergabestelle OLG Schleswig, IBR 2013, 166; vgl. Zöller, a.a.O., § 138 Rn. 8b unter Hinweis auf die Rspr. des BGH und vor § 284 Rn. 34 ff.).
  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 12 U 50/12

    Anforderungen an die materielle Eignungsprüfung des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Das positive Interesse, also bspw. der entgangene Gewinn, kann dann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen (BGH, MDR 2013, 136 f.; OLG Hamm, IBR 2013, 42; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08 - ZfBR 2010, 597 ff.; BGH MDR 2007, 404 f.; BGH NJW 1998, 3636 ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2006 - 1 U 19/06

    Beweisaufnahmeverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung der Vorlegung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2014 - 1 U 906/13
    Der teilweise - bspw. vom OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 18.10.2006 ( 1 U 19/06 - [...]) - vertretenen Auffassung, dem Gegner der beweispflichtigen Partei dürfe nach § 142 Abs. 1 ZPO die Vorlegung von Urkunden nur unter den Voraussetzungen der §§ 422 ff. ZPO aufgegeben werden, hat der BGH mit überzeugenden Gründen eine Absage erteilt (vgl. BGH NJW 2007, 2989 ff.).
  • LG Mainz, 10.07.2013 - 5 O 218/10

    Angebot weicht vom LV ab: Zuschlag darf nicht erteilt werden

  • OLG Koblenz, 11.07.2019 - 1 U 564/19

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs

    Das positive Interesse, das die Klägerin hier geltend macht, insbesondere der entgangene Gewinn, kann dann beansprucht werden, wenn der Bieter bei dem nach Maßgabe der VOB/A durchgeführten Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und er bei einer rechtmäßigen Vergabeentscheidung den Zuschlag erhalten hätte (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2014 - 1 U 906/13 -, abgedruckt in ZfBR 2014, 505 m.w.N.).
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