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OLG Koblenz, 06.08.2001 - 2 Ss 116/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; Blutalkoholkonzentration; Indizwirkung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316; StPO § 261
Trunkenheit im Verkehr; Trunkenheitsfahrt; Beweiswürdigung; richterliche Überzeugungsbildung; Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; Blutalkoholkonzentration; Indizwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00
Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, richterliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2001 - 2 Ss 116/01
Zum Vorsatz bei Trunkenheitsfahrten (Anschluss an OLG Koblenz [1. Strafsenat], Beschluss vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00). - OLG Koblenz, 12.01.1989 - 1 Ss 569/88
Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2001 - 2 Ss 116/01
Denn der Tatrichter kann von der Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB absehen, wenn der Angeklagte den Zustand seiner verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB schuldhaft herbeigeführt hat, obwohl er von seiner Neigung zur Begehung von Straftaten nach Alkoholgenuss wusste (vgl. OLG Koblenz, VRS 76, 424).
- OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08
Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt
Ergeben sich bei weit über diesem Grenzwert liegenden Werten keine greifbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen entlastender, den indiziellen Beweiswert der Blutalkoholkonzentration mindernden Umstände, ist es nicht rechtsfehlerhaft, allein auf dieses Indiz die Annahme vorsätzlichen Handels zu stützen (vgl. OLG Koblenz, Urteile vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00 - und vom 6. August 2001 - 2 Ss 116/01 -). - OLG Naumburg, 06.07.2010 - 2 Ss 85/10
Trunkenheit im Verkehr: Erforderlichkeit sachverständiger Hilfe zur Beurteilung …
Auf einen Sachverständigen kann grundsätzlich nur verzichtet werden, wenn es an den tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt oder das Gericht ausnahmsweise, etwa in einfacheren Fällen der Feststellung und Bewertung der Blutalkoholkonzentration oder sonst bei Vorliegen von besonderem richterlichen Erfahrungswissen auf bestimmten Teilbereichen über die erforderliche besondere Sachkunde verfügt, was dann in der Regel näher darzulegen ist (OLG Koblenz VRS 104, 300; OLG Rostock Beschluss vom 22.03.2001 1 Ss 244/00 -zitiert nach juris-). - AG Saalfeld, 13.01.2004 - 675 Js 28331/03 Ungeachtet dieser Möglichkeit entspricht es jedoch der allgemeinen Lebenserfahrung, daß jedem Kraftfahrer die mit dem Konsum von Alkohol verbundenen negativen Auswirkungen auf seine Fahrtüchtigkeit bekannt sind (OLG Koblenz, VRS 104, 300, 301).