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   OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03   

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https://dejure.org/2004,25054
OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03 (https://dejure.org/2004,25054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.11.2004 - 12 U 1420/03 (https://dejure.org/2004,25054)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. November 2004 - 12 U 1420/03 (https://dejure.org/2004,25054)
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  • OLG Düsseldorf, 20.05.2003 - 24 U 49/03

    Vorenthaltung der Mietsache bei nicht vollständiger Räumung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03
    Weigert sich der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses gar die Räume zurückzunehmen, weil sie noch nicht vollständig geräumt seien, so liegt ebenfalls kein Vorenthalten des Mieters vor, auch wenn noch einzelne, die Nutzung des Mietobjekts nicht wesentlich hindernde Sachen in den Räumen geblieben sind (OLG Düsseldorf MDR 2003, 1411 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01

    Beendigung eines auf 15 Jahre abgeschlossenen Mietvertrages mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03
    Nach dem Vertrag war keine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses mangels Widerspruchs (vgl. für einen solchen Fall OLG Düsseldorf MDR 2002, 1429, 1430) vorgesehen, sondern nur ein Optionsrecht zur Verlängerung des zunächst "auf 10 Jahre fest" abgeschlossenen Mietvertrages, das die Beklagten nach der einmaligen Verlängerung des Mietvertrages um fünf Jahre tatsächlich nicht erneut im Sinne von § 19 Satz 2 des Mietvertrages ausgeübt haben.
  • OLG Hamm, 13.12.2002 - 30 U 30/02

    Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03
    Die irrige Auffassung des Vermieters, der Mietvertrag dauere fort, schließt einen Rücknahmewillen aus (vgl. OLG Hamm, ZMR 2003, 354 f.).
  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 210/72

    Umfang der Minderung der Schadensersatzpflicht durch ein Mitverschulden -

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03
    § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO gebietet eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung von Amts wegen, wenn sich ergibt, dass nur dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs heilen kann (vgl. BGH, VersR 1974, 1127, 1128; BGHR ZPO § 156 Abs. 1 Ermessen 1 und 2).
  • OLG Frankfurt, 25.09.1998 - 10 U 233/97

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung; Haftung eines Mietervereines bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03
    Daraus ist allenfalls eine gewisse Unklarheit über den Inhalt des Vertrages zu entnehmen (vgl. OLG Frankfurt, WuM 1999, 117, 118 f.), aber kein die Vertragsauslegung entscheidend beein-flussender Umstand, der dem vorgenannten Auslegungsergebnis widerspräche.
  • LG Wiesbaden, 01.12.2003 - 7 O 165/03
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1420/03
    Dies liegt nicht vor, wenn der Vermieter auf der Fortsetzung des Mietverhältnisses besteht, weil er die Kündigung des Mieters für unwirksam hält und das Mietverhältnis als nicht beendet betrachtet (vgl. LG Wiesbaden, Urt. vom 1. Dezember 2003 - 7 O 165/03, Ls. in WuM 2004, 49).
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