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   OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22   

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OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22 (https://dejure.org/2023,12440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22 (https://dejure.org/2023,12440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 6 U 1268/22 (https://dejure.org/2023,12440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288; Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 (C-100/21; u.a. abrufbar unter https://curia.europa und über juris) sind Art. 18 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 46 RL (EG) 2007/46 zwar dahingehend auszulegen, dass sie neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützen, wenn dieses Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist.

    Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung ausgestatteten Fahrzeugs einen Anspruch auf Schadensersatz durch den Hersteller dieses Fahrzeugs hat, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21 Rn. 91).

    Veranlassung für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV zur Frage des individualschützenden Charakters der RL (EG) 2007/46 oder zur Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits gemäß § 148 Abs. 1 ZPO (analog) im Hinblick auf die Rechtssache C-100/21, wie zuletzt in der mündlichen Verhandlung am 09.03.2023 beantragt, besteht nach alledem nicht.

    Von der fehlenden Entscheidungserheblichkeit abgesehen, ist über die Rechtssache C-100/21 auch bereits entschieden.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Insoweit ist von dem - jedenfalls eine fortwährende Sittenwidrigkeit ausschließenden - Bemühen der Beklagten um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen und von der Aufgabe einer etwa anzunehmenden gleichgültigen und rücksichtslosen Gesinnung im Hinblick auf die die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung schützenden Rechtsvorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20 Rn. 15; zum Kauf nach Ad-hoc-Mitteilung vom 15.09.2015 vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 37 - alle Entscheidungen zitiert nach juris, soweit nicht anders angegeben).

    Ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 30.07.2020, a.a.O., Rn. 38).

  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 244/20

    VW haftet nicht bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Aufdeckung des Dieselskandals

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Insoweit ist von dem - jedenfalls eine fortwährende Sittenwidrigkeit ausschließenden - Bemühen der Beklagten um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen und von der Aufgabe einer etwa anzunehmenden gleichgültigen und rücksichtslosen Gesinnung im Hinblick auf die die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung schützenden Rechtsvorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20 Rn. 15; zum Kauf nach Ad-hoc-Mitteilung vom 15.09.2015 vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 37 - alle Entscheidungen zitiert nach juris, soweit nicht anders angegeben).

    Ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 30.07.2020, a.a.O., Rn. 38).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Zivilrechtlich scheidet in einem solchen Fall - auch bei Fahrlässigkeitsdelikten - eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB aus (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 263/17, NJW-RR 2018, 1250 Rn. 24 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2022 - 23 U 492/21, BeckRS 2022, 36950 Rn. 41 m.w.N.).

    Im Zweifel trifft ihn eine Erkundigungspflicht; erforderlichenfalls hat er sich an die zuständige Erlaubnisbehörde zu wenden (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2022 - 23 U 492/21

    Deliktischer Schadensersatzanspruch wegen eines etwaigen Einbaus einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Zivilrechtlich scheidet in einem solchen Fall - auch bei Fahrlässigkeitsdelikten - eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB aus (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 263/17, NJW-RR 2018, 1250 Rn. 24 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2022 - 23 U 492/21, BeckRS 2022, 36950 Rn. 41 m.w.N.).

    Jedenfalls hätte die Beklagte insofern einem das Verschulden ausschließenden unvermeidbaren - da selbst eine Nachfrage beim zuständigen KBA keine bessere Erkenntnis gebracht hätte - Verbotsirrtum unterlegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2022 - 7 U 47/22, BeckRS 2022, 18745 Rn. 5; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2022, a.a.O., Rn. 39-46; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.07.2022 - 7 U 198/21, BeckRS 2022, 18482 Rn. 26).

  • OLG Hamm, 23.03.2023 - 7 U 113/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Dass auch konkret dieses Interesse geschützt wäre, ist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 nicht zu entnehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2023 - 7 U 113/22, sowie OLG Koblenz, Beschluss vom 15.06.2022 - 12 U 1809/21 Rn. 10 - noch zu den dem Urteil des EuGH vorangehenden Schlussanträgen des Generalanwalts vom 22.06.2022).
  • OLG Koblenz, 15.06.2022 - 12 U 1809/21

    Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Dass auch konkret dieses Interesse geschützt wäre, ist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 nicht zu entnehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2023 - 7 U 113/22, sowie OLG Koblenz, Beschluss vom 15.06.2022 - 12 U 1809/21 Rn. 10 - noch zu den dem Urteil des EuGH vorangehenden Schlussanträgen des Generalanwalts vom 22.06.2022).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16

    Haftung bei strafbarem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Haftungsausschluss

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Steht allerdings fest, dass eine ausreichende Erkundigung des einem Verbotsirrtum unterliegenden Täters bei der zuständigen Behörde dessen Fehlvorstellung bestätigt hätte, scheidet eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB infolge eines unvermeidbaren Verbotsirrtums im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 StGB auch dann aus, wenn der Täter eine entsprechende Erkundigung nicht eingeholt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2017 - VI ZR 424/16 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 7 U 198/21

    Zur Erklärungs- und Empfangszuständigkeit bei Widerruf einer abgetretenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Jedenfalls hätte die Beklagte insofern einem das Verschulden ausschließenden unvermeidbaren - da selbst eine Nachfrage beim zuständigen KBA keine bessere Erkenntnis gebracht hätte - Verbotsirrtum unterlegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2022 - 7 U 47/22, BeckRS 2022, 18745 Rn. 5; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2022, a.a.O., Rn. 39-46; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.07.2022 - 7 U 198/21, BeckRS 2022, 18482 Rn. 26).
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 8 U 8/21

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Nach alledem obliegt der Klägerseite eine gesteigerte Substantiierungspflicht, dass dennoch eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen soll (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 17.12.2021 - 8 U 8/21, BeckRS 2021, 48386 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.07.2022 - 6 U 1721/21
  • OLG Koblenz, 08.01.2021 - 8 U 258/20
  • BGH, 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22

    "Dieselverfahren"; Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des EuGH

    Der Motorhersteller kann deshalb, weil er die Übereinstimmungsbescheinigung nicht ausgibt, nach den allgemeinen und durch das Unionsrecht unangetasteten Grundsätzen des deutschen Deliktsrechts weder Mittäter einer Vorsatztat des Fahrzeugherstellers noch mittelbarer (Vorsatz-)Täter hinter dem (gegebenenfalls fahrlässig handelnden) Fahrzeughersteller sein, weil ihm nicht die hierzu erforderliche Sonderpflicht obliegt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. März 2023 - 7 U 584/22, juris Rn. 7; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 2023 - 6 U 1268/21, BeckRS 2023, 12097 Rn. 50; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. März 2023 - 7 U 95/22, juris Rn. 16; Urteil vom 29. März 2023 - 7 U 109/22, juris Rn. 54; allgemein BGH, Urteil vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 279/03, NJW-RR 2005, 556, 557 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 14 U 199/22

    Zum Erfordernis einer Anschlussberufung im Falle der Umstellung von einer

    Verneint das KBA in einer derartigen Konstellation das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, kann - selbst wenn man die Auffassung des KBA nicht teilt - das Verhalten des Motorenherstellers in einer Gesamtschau nicht mehr als sittenwidrig bewertet werden (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, Rn. 82, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

    Denn am Fehlen der sogenannten Grenzwertkausalität ändert dies nichts und ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, Rn. 16, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 268/22

    Haftung des Fahrzeugherstellers für Dieselskandal-Nachfolgemotor

    Verneint das KBA in einer derartigen Konstellation das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, kann - selbst wenn man die Auffassung des KBA nicht teilt - das Verhalten des Motorenherstellers in einer Gesamtschau nicht mehr als sittenwidrig bewertet werden (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, Rn. 82, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

    Denn am Fehlen der sogenannten Grenzwertkausalität ändert dies nichts und ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, Rn. 16, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 90/22

    Haftung des Motorenherstellers im Dieselabgasskandal

    Verneint das KBA in einer derartigen Konstellation das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, kann - selbst wenn man die Auffassung des KBA nicht teilt - das Verhalten des Motorenherstellers in einer Gesamtschau nicht mehr als sittenwidrig bewertet werden (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, Rn. 82, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

    Denn am Fehlen der sogenannten Grenzwertkausalität ändert dies nichts und ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, Rn. 16, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

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