Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 aF VVG, § 123 BGB
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen von Vorerkrankungen - RA Kotz
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Täuschung durch Verschweigen von Vorerkrankungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 21.12.2011 - 4 O 1/11
- OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere, chronische und/oder immer wieder auftretende Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen worden sind oder solche, die dem Versicherungsnehmer offensichtlich als erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist (Anknüpfung an BGH, 28. November 1984, IVa ZR 81/83, BGH, 12. November 1986, IVa ZR 186/85, OLG Koblenz, 9. Oktober 1998, 10 U 1133/97, OLG Koblenz 20. April 2001, 10 U 1003/00).(Rn.36).Dagegen kann beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis häufig als nicht geführt angesehen werden (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senat NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
- BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83
Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere, chronische und/oder immer wieder auftretende Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen worden sind oder solche, die dem Versicherungsnehmer offensichtlich als erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist (Anknüpfung an BGH, 28. November 1984, IVa ZR 81/83, BGH, 12. November 1986, IVa ZR 186/85, OLG Koblenz, 9. Oktober 1998, 10 U 1133/97, OLG Koblenz 20. April 2001, 10 U 1003/00).(Rn.36).Dagegen kann beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis häufig als nicht geführt angesehen werden (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senat NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
- OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere, chronische und/oder immer wieder auftretende Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen worden sind oder solche, die dem Versicherungsnehmer offensichtlich als erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist (Anknüpfung an BGH, 28. November 1984, IVa ZR 81/83, BGH, 12. November 1986, IVa ZR 186/85, OLG Koblenz, 9. Oktober 1998, 10 U 1133/97, OLG Koblenz 20. April 2001, 10 U 1003/00).(Rn.36).Dagegen kann beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis häufig als nicht geführt angesehen werden (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; Senat NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss. - BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01
Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss. - BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01
BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss. - BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06
Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Der Versicherer ist also nur dann gehalten, seine Risikoprü-fungsgrundsätze offen zu legen, wenn es sich um eine Gesundheitsstörung handelt, die offenkundig als leicht einzuordnen, nicht wiederholt aufgetreten ist und deshalb von vornherein keinen Anhalt dafür bietet, dass sie für die Risikoeinschätzung des Versicherers hinsichtlich des auf Dauer angelegten Versicherungsvertrages von Bedeutung sein könnte (BGH VersR 2009, 529 mit weit. Nachw.). - BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss. - BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85
Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere, chronische und/oder immer wieder auftretende Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen worden sind oder solche, die dem Versicherungsnehmer offensichtlich als erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist (Anknüpfung an BGH, 28. November 1984, IVa ZR 81/83, BGH, 12. November 1986, IVa ZR 186/85, OLG Koblenz, 9. Oktober 1998, 10 U 1133/97, OLG Koblenz 20. April 2001, 10 U 1003/00).(Rn.36). - OLG Frankfurt, 21.10.1998 - 7 U 111/97
Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2012 - 10 U 108/12
Gelingt ihm das nicht, so ist von Arglist auszugehen (BGH NVersZ 1999, 392 f. m.weit.Nachw.).
- OLG Hamm, 21.02.2013 - 10 U 109/12
Verpachtetes Grundstück wird geteilt, einheitlicher Pachtvertrag bleibt bestehen
Die Akten 13a Lw 1/10 - AG Kamen = 10 U 5/11 - OLG Hamm, 13a Lw 48/09 und 13a Lw 12/09 - jeweils AG Kamen-, 13a Lw 2/10 - AG Kamen = 10 U 108/12 - OLG Hamm sowie die Grundakten des Amtsgerichts Lünen von G1 Blatt ####, ####, ####, ####, ####, ####, #### und #### haben zur Information des Senats vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.In dem beigezogenen Parallelverfahren 10 U 108/12 - dessen Akten Gegenstand der mündlichen Berufungsverhandlung waren - sind abschriftlich die entsprechenden Vollmachten des Vorstandsvorsitzenden des Klägers zu 1) und die Genehmigung des Landrates des Klägers zu 2) vorgelegt worden, wonach die die "Ermächtigungserklärung" von September/Oktober 2011 unterzeichnenden Personen zur Vertretung des Verbandes bzw. Kreises befugt sind.
- OLG Hamm, 03.02.2015 - 26 U 153/13
Rücktritt des Versicherers von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen …
Wer gesundheitliche Beschwerden und wiederholte Arztbesuche nicht offenbart, weiß, dass er mit seinem Verschweigen Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nimmt (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 11.06.2012 - 10 U 108/12).