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   OLG Koblenz, 14.01.2004 - 1 Ws 19/04   

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https://dejure.org/2004,19036
OLG Koblenz, 14.01.2004 - 1 Ws 19/04 (https://dejure.org/2004,19036)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2004 - 1 Ws 19/04 (https://dejure.org/2004,19036)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 1 Ws 19/04 (https://dejure.org/2004,19036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindung von Revision und Wiedereinsetzungsantrag; Gleichzeitigkeit des Eingangs von Revision und Wiedereinsetzungsantrag

  • Judicialis

    StPO § 342 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 342 Abs. 3
    Reihenfolge der Antragseinreichung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Revision

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 06.09.1984 - 1 Ws 321/84

    Fernschriftlicher Wiedereinsetzungsantrag; Fernschriftliche Revisionseinlegung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2004 - 1 Ws 19/04
    Allein entscheidend ist die zeitliche Reihenfolge der Eingänge unabhängig von der Länge des dazwischen liegenden Zeitraumes (OLG Stuttgart, NJW 84, 2900 m.w.N.).
  • AG Köln, 06.10.2022 - 583 OWi 145/22

    Wiedereinsetzung, Verzicht, Rechtsbeschwerde

    In der Rechtsprechung ist - so man getrennte Erklärungen noch zulässt - anerkannt, dass an die dann zu wahrende Gleichzeitigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind: Beide Schriftsätze müssen unmittelbar aufeinanderfolgend bei Gericht eingehen, etwa im gemeinsamen Umschlag oder einheitlich übersandten Fax (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.09.1984 - 1 Ws 321/84; KG, Beschluss vom 26.01.2000 - 1 AR 65/00; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 Ws 19/04): Mögen - großzügig - 12 Minuten Unterschied "immerhin noch" ausreichen (KG, aaO), genügen 39 Minuten (OLG Koblenz, aaO) oder gar 1 Stunde und 45 Minuten nicht mehr, um Gleichzeitigkeit anzunehmen (OLG Stuttgart, aaO).
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