Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 U 1471/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Bedrohung durch einen entflohenen Gefangenen mit einer Waffe; Verschulden des Landes hinsichtlich eines Ausbruchs eines Gefangenen und den dadurch entstandenen Schaden; Zurechnung des Verschuldens von Beamten wegen des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; BeamtVG § 46; GG Art. 34
Drittbezogenheit der Amtspflichten der Justizvollzugsbediensteten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Rheinland-Pfalz muss Schmerzensgeld und Schadensersatz an JVA-Beamte zahlen, die von einem Gewaltverbrechter beim Ausbruch aus der JVA Trier mit einer Schusswaffe bedroht worden waren
Verfahrensgang
- LG Trier, 05.11.2002 - 11 O 143/02
- OLG Koblenz, 28.01.2004 - 1 U 1471/02
- OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 U 1471/02
- OLG Koblenz, 10.11.2004 - 1 U 1471/02
- BGH, 15.09.2005 - III ZR 408/04
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 154
- NVwZ-RR 2005, 154
- NVwZ-RR 2006, 296 (Ls.)
- NVwZ-RR 2007, 720 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Trier, 05.04.2007 - 1 K 1755/05
Ehemaliger Justizvollzugsbeamter zu Schadensersatz verurteilt
Das Oberlandesgericht Koblenz änderte das Urteil des Landgerichts Trier durch Urteil vom 20. Oktober 2004 - 1 U 1471/02 - ab und verurteilte den Kläger, dem Beamten L. ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,- Euro zu zahlen und alle aus dem schädigenden Ereignis in Zukunft noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen.Da dem Beklagten in dem Verfahren 11 O 143/02 LG Trier / 1 U 1471/02 OLG Koblenz der Streit verkündet worden sei, trete die Interventionswirkung des § 68 Zivilprozessordnung - ZPO - ein.
Auch eine Bindungswirkung des Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz - 1 U 1471/02 - bestehe nicht.
Seine Einstandspflicht folgte jedoch nicht aus einer Amtspflichtverletzung des Beklagten gemäß § 839 BGB , sondern allein wegen der vorsätzlichen Pflichtverletzung der Beigeladenen zu 2) (vgl. hierzu das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2004 - 1 U 1471/02 -).
Die Kammer ist bei ihrer Entscheidung über die Frage der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beklagten nicht an die Ausführungen in dem landgerichtlichen Urteil vom 13. Dezember 2006 - 4 U 455/03.LG Trier - sowie dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2004 - 1 U 1471/02 - gebunden.
Hinsichtlich des Verfahrens 1 U 1471/02.OLG Koblenz fehlt es gleichfalls an einer entsprechenden Bindungswirkung.
- BGH, 15.09.2005 - III ZR 408/04
Drittbezogenheit der Amtspflichten von Justizvollzugsbediensteten
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2004 - 1 U 1471/02 - wird zurückgewiesen. - OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2007 - 2 A 10499/07
Justizvollzugsbeamter muss Land Schaden ersetzen
Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht Trier verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 20. Oktober 2004 - 1 U 1471/02 -) den Kläger, dem Beamten L. ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 EUR zu zahlen und alle aus dem schädigenden Ereignis in Zukunft noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen.