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   OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88   

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https://dejure.org/1988,6348
OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88 (https://dejure.org/1988,6348)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.1988 - 5 U 489/88 (https://dejure.org/1988,6348)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 1988 - 5 U 489/88 (https://dejure.org/1988,6348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparbuchs; Gläubigerschaft an der in einem Sparbuch verbrieften Forderung; Maßgeblichkeit des Willens des Einzahlenden bei Kontoeröffnung; Indizielle Wirkung der Anlegung eines Sparbuchs auf den Namen eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2545
  • NJW-RR 1989, 1269 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88
    Die Form eines Vertrages zugunsten Dritter richtet sich nach dem zwischen Versprechendem (SSK) und Versprechenempfänger (Herr H.) geschlossenen Vertrag (RGZ 106, 2; BGHZ 54, 147 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69]).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob - von dem Kläger bestritten - im Verhältnis zwischen dem Versprechensempfänger (Herr H.) und dem Dritten (Kläger) eine Schenkung vorliegt (vgl. BGHZ 54, 147 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69]).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88
    Angesichts dieses klaren und eindeutigen Inhaltes der Kontoeröffnungsurkunde ist für eine vom Wortsinn abweichende Auslegung nur dann Raum, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch - entspricht (BGHZ 86, 41 (46) [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] = NJW 1983, 672; BGHZ 80, 246 (249) [BGH 09.04.1981 - IVa ZB 6/80] = NJW 1981, 1736).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88
    Angesichts dieses klaren und eindeutigen Inhaltes der Kontoeröffnungsurkunde ist für eine vom Wortsinn abweichende Auslegung nur dann Raum, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch - entspricht (BGHZ 86, 41 (46) [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] = NJW 1983, 672; BGHZ 80, 246 (249) [BGH 09.04.1981 - IVa ZB 6/80] = NJW 1981, 1736).
  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88
    Der Herrn H. H. überlassene Besitz des Sparbuches, auf den sich die Beklagte maßgeblich stützt, kann, wie gerade die Entscheidung BGHZ 46, 199 f [BGH 09.11.1966 - VIII ZR 73/64] zeigt, nur dann Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Glaubigerschaft der verbrieften Forderung im Kontoeröffnungsvertrag fehlt.
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 270/54

    Verfügungsberechtigung über Bankkonto

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88
    Der Beklagten ist zuzugeben, daß sich alleine aus der Anlegung eines Sparbuches auf den Namen eines Dritten nicht zwingend herleiten läßt, daß der Anleger oder (und) Einzahler dem als Inhaber des Sparbuches bezeichneten Dritten die Forderung auf die Auszahlung des jeweiligen Guthabens endgültig habe verschaffen wollen (BGHZ 21, 150 [BGH 25.06.1956 - II ZR 270/54] = NJW 1956, 1593 [BGH 25.06.1956 - II ZR 270/54] ; 46, 198 f.).
  • OLG Nürnberg, 24.01.1990 - 9 U 2491/89

    Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches nach § 985 BGB; Kontoinhaber und

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  • LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Dieser Umstand, der im Einzelfall ein Indiz dafür sein kann, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will (vgl. BGH NJW 2005, 980 [BGH 18.01.2005 - X ZR 264/02] ; BGHZ 46, 198 ff.; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546), kann nämlich nur dann Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (vgl. OLG Koblenz NJW 1989, 2545 ff. [OLG Koblenz 22.09.1988 - 5 U 489/88] ), was vorliegend allerdings nicht der Fall ist.
  • OLG Köln, 06.02.2003 - 18 U 120/02
    Auch dem Besitz am Sparbuch kommt, ebenso wie anderslautenden Erklärungen des Erblassers gegenüber Dritten, nach zutreffender Ansicht keine Bedeutung zu, wenn das Kontoeröffnungsformular selbst eine Aussage zur Gläubigereigenschaft macht (vgl. BGH, WM 1994, 731 (731); OLG Nürnberg, WM 1990, 928 (930); OLG Köln, MDR 1995, 1027 ; OLG Koblenz, NJW 1989, 2545 (2546); Schimansky/Bunte/Lwowski-Lößmann, aaO., § 71 Rn 9).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1991 - 17 U 28/91

    Berechtigter Kontoinhaber bei Tod des den Sparvertrag abschließenden Erblassers;

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