Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.12.2014 - 5 U 1132/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung eines Krankenhauses wegen Verletzung eines psychisch auffälligen Patienten aufgrund Fixierung zur Nachtzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
Fixierung auf einer Intensivstation
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 91 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Fixierung eines psychisch auffälligen, sich selbst gefährdenden Patienten
Verfahrensgang
- LG Trier, 20.08.2014 - 4 O 350/13
- OLG Koblenz, 22.12.2014 - 5 U 1132/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11
Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2014 - 5 U 1132/14
Die Bewahrung eines Patienten vor Selbstschädigungen und insbesondere vor selbstschädigenden Eingriffen in den Behandlungsablauf selbst gehört nicht nur auf einer psychiatrischen Station (vgl. dazu OLG Naumburg GesR 2010, 318), sondern ebenso im Rahmen einer intensivmedizinischen Versorgung zum Behandlungs- und Pflegestandard (OLG Bamberg NJW-RR 2012, 467).Diese Garantenstellung setzt umgekehrt voraus, dass (jedenfalls) dem pflegerischen Personal einer Intensivstation auch eine entsprechende fachliche Kompetenz bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgaben zugebilligt wird (OLG Bamberg NJW-RR 2012, 467).
- OLG Naumburg, 12.01.2010 - 1 U 77/09
Behandlung auf geschlossener psychiatrischer Station - Amtshaftung: Fenstersturz …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2014 - 5 U 1132/14
Die Bewahrung eines Patienten vor Selbstschädigungen und insbesondere vor selbstschädigenden Eingriffen in den Behandlungsablauf selbst gehört nicht nur auf einer psychiatrischen Station (vgl. dazu OLG Naumburg GesR 2010, 318), sondern ebenso im Rahmen einer intensivmedizinischen Versorgung zum Behandlungs- und Pflegestandard (OLG Bamberg NJW-RR 2012, 467).