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OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hauptsache anhängig: Keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 28.01.2020 - 8 OH 23/19
- OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 702
- NZBau 2020, 445
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05 = NJW-RR 2006, 810 m.w.N.) stellen die in einem selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar. - BGH, 28.04.2015 - VI ZB 36/14
Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Kostentragung bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20
Damit sei aber eine Teilidentität der Streitgegenstände gegeben und eine isolierte Kostenentscheidung unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2015 - VI ZB 36/14, Rn. 8). - OLG Frankfurt, 18.12.1992 - 2 W 49/92
Feststellung einer Wertminderung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20
Bei dieser Sachlage ist ein Rechtsstreit über denselben Lebenssachverhalt mit denselben Beteiligten anhängig (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.1992 - 2 W 49/92 = BeckRS 1992, 09196).