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   OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20   

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https://dejure.org/2020,5890
OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20 (https://dejure.org/2020,5890)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.03.2020 - 1 W 75/20 (https://dejure.org/2020,5890)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. März 2020 - 1 W 75/20 (https://dejure.org/2020,5890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauptsache anhängig: Keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 702
  • NZBau 2020, 445
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05 = NJW-RR 2006, 810 m.w.N.) stellen die in einem selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar.
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZB 36/14

    Isolierte Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Kostentragung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20
    Damit sei aber eine Teilidentität der Streitgegenstände gegeben und eine isolierte Kostenentscheidung unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2015 - VI ZB 36/14, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 18.12.1992 - 2 W 49/92

    Feststellung einer Wertminderung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2020 - 1 W 75/20
    Bei dieser Sachlage ist ein Rechtsstreit über denselben Lebenssachverhalt mit denselben Beteiligten anhängig (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.1992 - 2 W 49/92 = BeckRS 1992, 09196).
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