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OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1408
Keine unangemessene Benachteiligung durch Ehevertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsausschlusses bei beiderseitiger Berufstätigkeit; Ausschluss von Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich durch Ehevertrag bei gleichen Verhältnissen ; Maßgeblichkeit der angestrebten Familienkonstellation bei Überprüfung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ehevertrag bei Ausschluß von Zugewinn- und Versorgungsausgleich nichtig?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Russische Braut verzichtet im Ehevertrag auf Versorgung - Ausschluss von Zugewinn- und Versorgungsausgleich ist nicht automatisch eine "unangemessene Benachteiligung"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1569 § 138 Abs. 1 § 1408
Wirksamkeit eines Ehevertrages
Verfahrensgang
- AG Koblenz - 19 F 536/02
- OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2920
- FamRZ 2004, 200
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03
Für solche Vereinbarungen besteht grundsätzlich volle Vertragsfreiheit; Schranken ergeben sich insoweit nur, als durch eine Inhaltskontrolle zu prüfen ist, ob die Regelungen die Grundrechte nicht verletzen (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2001, 343 ff).
- OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
Es ist richtig, dass der Senat zur Sittenwidrigkeit des notariellen Vertrages im Verfahren 13 UF 257/03 ausführlich Stellung genommen und diese dort verneint hatte.