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   OLG Koblenz, 28.02.2018 - 5 U 1323/17   

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https://dejure.org/2018,17142
OLG Koblenz, 28.02.2018 - 5 U 1323/17 (https://dejure.org/2018,17142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.02.2018 - 5 U 1323/17 (https://dejure.org/2018,17142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 5 U 1323/17 (https://dejure.org/2018,17142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Gewerberaummietvertrag - Bestehen einer Abgeltungsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie lange währt Anspruch auf Zahlung der Mietkaution?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 21.01.2008 - 12 W 90/07

    Gewerberaummiete: Vereinbarungen über die Fälligkeit einer Kaution;

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2018 - 5 U 1323/17
    Entscheidend ist also, ob noch ein Sicherungsbedürfnis besteht, wofür es genügt, dass der Vermieter die Umstände vorträgt, aus denen sich Zahlungsansprüche ergeben, wobei keine Bezifferung erforderlich ist, um das Sicherungsinteresse aufzuzeigen (vgl. MünchKomm-BGB/Bieber, 7. Aufl. 2016, § 551 Rn. 17; siehe auch KG, NJOZ 2008, 3011).

    Hat sich der Mieter durch Nichtzahlung der Kaution aber vertragsuntreu verhalten, soll der Vermieter erst nach Erhalt der Kaution und nicht bereits sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Abrechnung verpflichtet sein (KG, NJOZ 2008, 3011, 3012).

  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2018 - 5 U 1323/17
    Entscheidend hinzu tritt: Der Rückzahlungsanspruch des Mieters wird erst dann fällig, wenn - neben dem Ablauf der Prüffrist - auch kein Sicherungsinteresse des Vermieters mehr besteht; dem Vermieter darf also keine Forderung aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen der er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (BGH, NJW 2016, 3231).
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 65/11

    Wohnraummiete: Anspruch auf Mietsicherheit nach Vertragsbeendigung; Verjährung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.02.2018 - 5 U 1323/17
    Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 nochmals ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass kein Rechtsgrund dafür besteht, den Vermieter hinsichtlich der Kaution nur deswegen, weil der Vertrag beendet ist, auf den in seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen häufig umstrittenen und schwieriger durchsetzbaren Zahlungs- bzw. Ersatzanspruch selbst zu verweisen (BGH, NJW 2012, 996).
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