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   OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07   

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OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07 (https://dejure.org/2007,37917)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.05.2007 - 1 Ss 127/07 (https://dejure.org/2007,37917)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 1 Ss 127/07 (https://dejure.org/2007,37917)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Die Frage, in welcher Höhe die Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist daher im Kern nicht dem Urkunden- oder Zeugenbeweis zugänglich, sondern unter Anwendung von Rechtsnormen zu klären (BGH NStZ 2006, 223, 224; zur vergleichbaren Problematik im Steuerstrafrecht BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 9, 10).

    Um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen, müssen bei einer Verurteilung nach § 266a StGB neben der Anzahl der Beschäftigten und deren Beschäftigungszeiten, grundsätzlich auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB IV) und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (§ 21 SGB IV) in den Urteilsgründen dargestellt werden (BGH NJW 2002, 2480, 2483, insoweit nicht in BGHSt 47, 318 abgedruckt; BGH NStZ 2006, 223, 224; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4; Tröndle/Fischer a.a.O.).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen, müssen bei einer Verurteilung nach § 266a StGB neben der Anzahl der Beschäftigten und deren Beschäftigungszeiten, grundsätzlich auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB IV) und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (§ 21 SGB IV) in den Urteilsgründen dargestellt werden (BGH NJW 2002, 2480, 2483, insoweit nicht in BGHSt 47, 318 abgedruckt; BGH NStZ 2006, 223, 224; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4; Tröndle/Fischer a.a.O.).

    Daher ist auch der Straftatbestand des § 266a Abs. 1 StGB nur dann gegeben, wenn der verpflichtete Arbeitgeber die tatsächliche Möglichkeit zur Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Verbindlichkeit hatte (BGHSt 47, 318, 320).

  • BGH, 20.05.1988 - 3 StR 108/88

    Fortgesetzte Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer - Fortgesetzte

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Sie sind nicht in einer geschlossenen Sachverhaltsdarstellung zusammengefasst, sondern gehen zum Teil erst aus der Beweiswürdigung (UA S. 9, 10) hervor (zur grundsätzlich gebotenen Trennung zwischen Sachverhalt, Beweiswürdigung, rechtlicher Würdigung und Strafzumessung vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 2 und 3), so dass im Fall der Aufrechterhaltung unklar wäre, wie weit die dann eintretende Bindungswirkung (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 354 Rdn. 21) reichte.
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Die Frage, in welcher Höhe die Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist daher im Kern nicht dem Urkunden- oder Zeugenbeweis zugänglich, sondern unter Anwendung von Rechtsnormen zu klären (BGH NStZ 2006, 223, 224; zur vergleichbaren Problematik im Steuerstrafrecht BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 9, 10).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Die Frage, in welcher Höhe die Sozialversicherungsabgaben anfallen, ist daher im Kern nicht dem Urkunden- oder Zeugenbeweis zugänglich, sondern unter Anwendung von Rechtsnormen zu klären (BGH NStZ 2006, 223, 224; zur vergleichbaren Problematik im Steuerstrafrecht BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 9, 10).
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Daran kann es fehlen, wenn der Handlungspflichtige zum Fälligkeitszeitpunkt zahlungsunfähig gewesen ist (BGHSt a.a.O., auch zur Möglichkeit eines Vorverschuldens; BGHZ 134, 304, 307; BGH NJW 2002, 1123, 1124).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen, müssen bei einer Verurteilung nach § 266a StGB neben der Anzahl der Beschäftigten und deren Beschäftigungszeiten, grundsätzlich auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB IV) und die Höhe der Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (§ 21 SGB IV) in den Urteilsgründen dargestellt werden (BGH NJW 2002, 2480, 2483, insoweit nicht in BGHSt 47, 318 abgedruckt; BGH NStZ 2006, 223, 224; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Sie sind nicht in einer geschlossenen Sachverhaltsdarstellung zusammengefasst, sondern gehen zum Teil erst aus der Beweiswürdigung (UA S. 9, 10) hervor (zur grundsätzlich gebotenen Trennung zwischen Sachverhalt, Beweiswürdigung, rechtlicher Würdigung und Strafzumessung vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 2 und 3), so dass im Fall der Aufrechterhaltung unklar wäre, wie weit die dann eintretende Bindungswirkung (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 354 Rdn. 21) reichte.
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Daran kann es fehlen, wenn der Handlungspflichtige zum Fälligkeitszeitpunkt zahlungsunfähig gewesen ist (BGHSt a.a.O., auch zur Möglichkeit eines Vorverschuldens; BGHZ 134, 304, 307; BGH NJW 2002, 1123, 1124).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 5St RR 8/03

    Prozessvergleich; Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
    Geschädigt ist er, wenn er bezogen auf den Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses mehr aufgegeben als erhalten hat (BayObLG NStZ 2004, 503; Meyer a.a.O., 283).
  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07

    Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Sozialrechts-akzessorische

    Das reicht nicht aus (vgl. BGH NJW 2005, 3650 f, OLG Koblenz, Beschluss vom 30.05.07, 1 Ss 127/07 und vom 24.8.2006, 1 Ws 229/06), OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.3.07- III - 5 Ss 226/06 I).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09

    Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe

    Insoweit leidet das Urteil auch an keinem Darstellungsmangel, obwohl bei einer Verurteilung nach § 266a StGB grundsätzlich neben der Anzahl der Beschäftigten und deren Beschäftigungszeiten auch das zu zahlende Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage der Beiträge (§ 14 SGB VI) und die Höhe der Beitragssätze der betroffenen Sozialversicherungsträger (§ 21 SGB VI) in den Urteilsgründen mitgeteilt werden müssen, um dem Revisionsgericht die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen (zu vgl. BGH wistra 2007, 220; NStZ 2006, 223; NJW 2005, 3650; NJW 2002, 2480; BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; OLG Düsseldorf StV 2009, 193; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2008 - 1 Ss 31/08 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 Ss 127/07 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 173; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 266a Rdnr. 9b).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08

    Entscheidung über einen bedingten Beweisantrag; Auswirkungen einer

    Da Feststellungen dazu vorliegend fehlen, kann die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge durch das Revisionsgericht nicht nachvollzogen werden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2007, 1 Ss 127/07, in: Juris).
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