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   OLG Koblenz, 30.09.2004 - 5 U 559/04   

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https://dejure.org/2004,12198
OLG Koblenz, 30.09.2004 - 5 U 559/04 (https://dejure.org/2004,12198)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.09.2004 - 5 U 559/04 (https://dejure.org/2004,12198)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. September 2004 - 5 U 559/04 (https://dejure.org/2004,12198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorar für erbrachte Architektenleistungen; Architektenleistungen für die Einbeziehung eines Betriebsgeländes in einen Bebauungsplan; Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung; Folgen einer Unterschreitung der Mindestsätze; Nachprüfbarkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschreitung der Mindestsätze durch Wahl einer unzutreffenden Bezugsgröße

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Plangebiets-Maßabweichung: Honorar für Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorar: Welche Planfläche ist beim Bebauungsplan maßgeblich? (IBR 2004, 627)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 466
  • BauR 2004, 1994 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 65 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2004 - 5 U 559/04
    Dem Landgericht ist bei der Abfassung des Urteilstatbestands und der Ablehnung des von der Beklagten gestellten Tatbestandsberichtigungsantrags kein Fehler unterlaufen; die Einbeziehung des nicht näher im Urteil wiedergegebenen Beklagtenvortrags ist durch die umfassende Verweisung auf den Akteninhalt erfolgt (BGH NJW 2004, 1876, 1879).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.09.2004 - 5 U 559/04
    Seine Geltendmachung, die mit Schriftsatz vom 30. April 2003 erfolgt ist, hat den Lauf von Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 BGB ) nicht unterbrochen, weil die Beklagte nicht im Gegenzug ihre eigene Leistung angeboten hat (BGH NJW 1971, 421; Heinrichs in Palandt, BGB , 63. Aufl., § 286 Rndr. 35).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 23 U 215/09

    Berücksichtigung des gesamten vorvertraglichen und vertraglichen Verhaltens eines

    Bei einem Immobilienunternehmen, das nach der getroffenen Pauschalhonorarvereinbarung seine Kalkulation und darauf basierende wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen (insbesondere den Ankauf eines Sanierungsgrundstücks) vornimmt, kann im Einzelfall bei entsprechend substantiierten Vortrag davon ausgegangen werden, dass es sich auf die getroffene Honorarvereinbarung derart eingerichtet hat, dass ihm eine Mehrforderung gemäß der HOAI wegen Treuwidrigkeit nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2001, 22 U 223/00, BauR 2002, 510; OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004, 5 U 559/04, NZ Bau 2005, 466; OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1998, 12 U 74/97, BauR 1998, 819; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 4, Rn 84).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 7/09

    Wann liegt eine Ausnahme gem. § 4 Abs. 2 HOAI vor?

    Ebenso wie bei einem Bauträger, der nach der getroffenen Honorarvereinbarung seine Verkaufspreise kalkuliert, kann auch bei einem Bauherrn eines einzelnen Um-/Neubauvorhabens zu privaten bzw. gewerblichen Zwecken im Einzelfall bei entsprechend substantiierten Vortrag davon ausgegangen werden, dass er sich auf die getroffene Honorarvereinbarung derart eingerichtet hat, dass ihm eine Mehrforderung gemäß der HOAI wegen Treuwidrigkeit nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2001, 22 U 223/00, BauR 2002, 510; OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004, 5 U 559/04, NZ Bau 2005, 466; OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1998, 12 U 74/97, BauR 1998, 819; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 4, Rn 84).
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