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OLG München, 01.09.2011 - 6 Sch 10/10 WG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Urheberrechtswahrnehmung: Überprüfbarkeit gesamtvertraglich vereinbarter Vergütungssätze für Vervielfältigungsgeräte nach Beendigung des Gesamtvertrags; Beweislastverteilung bei Betreiten der Angemessenheit vereinbarter Tarife
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 01.09.2011 - 6 Sch 10/10 WG
- BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 443
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1983 - I ZR 74/81
Tarife urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften
Auszug aus OLG München, 01.09.2011 - 6 Sch 10/10
Die gesamtvertraglich vereinbarten Vergütungssätze unterlägen ebenfalls grundsätzlich nicht der Überprüfung durch die Schiedsstelle und/oder Gerichte (BGH NJW 1984, 1113- Tarifüberprüfung I. NJW 2001, 228, 229).Zwar können diese Tarife nicht gerichtlich überprüft werden, weil dies einen unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie darstellen würde (BGH NJW 1984, 1113-Tarifüberprüfung I), dies führt jedoch nicht zu dem Schluss, dass die Worte "als Tarife" auch im Kontext des § 27 Abs. 1 UrhWG eine Überprüfbarkeit ausschließen und die Verbindlichkeit der Gesamtverträge unberührt lässt.
- Drs-Bund, 03.07.2007 - BT-Drs 16/5989
Auszug aus OLG München, 01.09.2011 - 6 Sch 10/10
"Zu diesem Zweck wird in § 27 eine Übergangsvorschrift vorgeschlagen, die den Gedanken aufgreift und erweitert, der bereits als § 13 a Abs. 2 im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten war" (BT-Drs. 16/5989, Seite 47). - BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97
Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung
Auszug aus OLG München, 01.09.2011 - 6 Sch 10/10
Die gesamtvertraglich vereinbarten Vergütungssätze unterlägen ebenfalls grundsätzlich nicht der Überprüfung durch die Schiedsstelle und/oder Gerichte (BGH NJW 1984, 1113- Tarifüberprüfung I. NJW 2001, 228, 229).
- BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11
Weitergeltung als Tarif
Das Oberlandesgericht hat der Klage stattgegeben (OLG München, Urteil vom 1. September 2011 - 6 Sch 10/10 WG, juris [ohne Parteivorbringen abgedruckt in GRUR-RR 2011, 443]). - OLG München, 11.07.2013 - 6 Sch 12/11 Der Senat hat mit Urteil vom 01.09.2011 - 6 Sch 10/10 WG (GRUR-RR 2011, 443; derzeit in der Revisionsinstanz beim Bundesgerichtshof unter Az. I ZR 189/11 anhängig) entschieden, dass die vor dem 01.01.2008 geltenden Tarife für die Übergangszeit (bis zum 01.01.2010) nicht als Mindestvergütung garantiert seien, die Tarife wie auch die in bis zum 01.01.2008 geltenden Gesamtverträgen geregelten Vergütungen einer rückwirkenden Überprüfung unterlägen, die nach dem Willen des Gesetzgebers gegebenenfalls auch zu Einbußen des Vergütungsaufkommens kommen könne.