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   OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20 WG   

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https://dejure.org/2024,7264
OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20 WG (https://dejure.org/2024,7264)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2024 - 38 Sch 68/20 WG (https://dejure.org/2024,7264)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2024 - 38 Sch 68/20 WG (https://dejure.org/2024,7264)
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Volltextveröffentlichung

  • opinioiuris.de

    Vertragsbedingungen der Kabelweitersendung; Kabelweitersendung und IP-basierte Weitersendung / IPTV sind zu unterscheiden; Abschlusszwang der Sendeunternehmen nur bei traditioneller Kabelweitersendung

Kurzfassungen/Presse

  • titelschutzanzeiger.de (Pressebericht, 22.02.2024)

    RTL-Sender erwirken Grundsatz-Urteil zu Weitersenderechten von TV-Programmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen:

    Auszug aus OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
    Die urheberrechtliche Vergütung für die Einräumung von Weitersenderechten steht selbständig neben der Leistung der Einspeisung von Programmsignalen durch die Klagepartei in ihr Kabelnetz, mit der allein die Leistung der Beklagten durch Überlassung der Programmsignale korrespondiert (BGH, U. v. 03.12.2019, KZR 29/17 - NetCologne II, Rn. 25).

    Vor diesem Hintergrund können die Regelungen des Vertrags auch unter Einbeziehung der Bouquetschutzklausel nicht als - konkludente - Mitvereinbarung der Unentgeltlichkeit der Einspeisedienstleistung gesehen werden (vgl. BGH, U. v. 12.04.2016, KZR 30/14 - NetCologne, Rn. 5 f., 22, 41 u. v. 03.12.2019, KZR 29/17 - NetCologne II, Rn. 5 f., 20 ff., 25 f., wo sogar bei ausdrücklicher Vereinbarung eines Rabatts auf die Vergütung für die Überlassung der Weitersenderechte im Falle der Nichtgeltendmachung von Einspeiseentgelten keine vertragliche Mitregelung von Einspeiseentgelten angenommen wurde).

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

    Auszug aus OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
    Darüber hinaus bietet auch ein überzeugend begründeter Einigungsvorschlag der Schiedsstelle einen Anhaltspunkt für eine angemessene Regelung (BGH, U. v. 20.03.2013, I ZR 84/11 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet, Rn. 19 ff., v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertag PCs, Rn. 30 ff., v. 01.04.2021, I ZR 45/20 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten, Rn. 31 ff.).
  • BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14

    NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende

    Auszug aus OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
    Vor diesem Hintergrund können die Regelungen des Vertrags auch unter Einbeziehung der Bouquetschutzklausel nicht als - konkludente - Mitvereinbarung der Unentgeltlichkeit der Einspeisedienstleistung gesehen werden (vgl. BGH, U. v. 12.04.2016, KZR 30/14 - NetCologne, Rn. 5 f., 22, 41 u. v. 03.12.2019, KZR 29/17 - NetCologne II, Rn. 5 f., 20 ff., 25 f., wo sogar bei ausdrücklicher Vereinbarung eines Rabatts auf die Vergütung für die Überlassung der Weitersenderechte im Falle der Nichtgeltendmachung von Einspeiseentgelten keine vertragliche Mitregelung von Einspeiseentgelten angenommen wurde).
  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei

    Auszug aus OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
    Darüber hinaus bietet auch ein überzeugend begründeter Einigungsvorschlag der Schiedsstelle einen Anhaltspunkt für eine angemessene Regelung (BGH, U. v. 20.03.2013, I ZR 84/11 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet, Rn. 19 ff., v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertag PCs, Rn. 30 ff., v. 01.04.2021, I ZR 45/20 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten, Rn. 31 ff.).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07

    Seeing is Believing

    Auszug aus OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
    Dem Rechtsverletzer, der in Zukunft rechtmäßig handeln will, darf dies nicht von vornherein unter Hinweis auf frühere Rechtsverletzungen verwehrt werden (BGH, U. v. 22.04.2009, I ZR 5/07 - Seeing is Believing, Rn. 19, 22).
  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 45/20

    Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten

    Auszug aus OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
    Darüber hinaus bietet auch ein überzeugend begründeter Einigungsvorschlag der Schiedsstelle einen Anhaltspunkt für eine angemessene Regelung (BGH, U. v. 20.03.2013, I ZR 84/11 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet, Rn. 19 ff., v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertag PCs, Rn. 30 ff., v. 01.04.2021, I ZR 45/20 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten, Rn. 31 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-275/15

    ITV Broadcasting u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung bestimmter

    Auszug aus OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20
    Ergänzend nimmt der Senat insofern Bezug auf die Erwägungen des Generalanwalts Saugmandsgaard mit Schlussanträgen vom 08.09.2016 in der Sache C-275/15 (dort Rn. 69 - 74), wonach der Begriff des Kabels u.a. in der RiLi 93/83/EWG auf "traditionelle Kabelnetze beschränkt ist, die von herkömmlichen Kabeldienstleistungsanbietern betrieben werden".
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