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   OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14   

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https://dejure.org/2014,6452
OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14 (https://dejure.org/2014,6452)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2014 - 34 Wx 111/14 (https://dejure.org/2014,6452)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2014 - 34 Wx 111/14 (https://dejure.org/2014,6452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem Grundbuchamt

  • notar-drkotz.de

    Briefgrundschuld - Voraussetzungen für die berichtigende Eintragung der Abtretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 156
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.03.1987 - BReg. 2 Z 25/87

    Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld, wenn der Brief unauffindbar ist

    Auszug aus OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14
    Indessen reicht dies allein nicht; vielmehr wäre an sich die Bewilligung des betroffenen Rechtsinhabers nach § 19 GBO erforderlich, wenn nicht § 26 Abs. 1 GBO neben der Vorlage des Grundschuldbriefs (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 363) die Vorlage der Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers genügen ließe.
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14
    Für die Rangwahrung besteht dann kein Anlass, der Antrag ist sofort zurückzuweisen (BGH vom 26.9.2013, V ZB 152/12 bei Rn. 6; OLG Hamm FGPrax 1997, 59; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8).
  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88

    Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld;

    Auszug aus OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14
    Damit ist gemeint, dass die Abtretungserklärung als Ersatz der Eintragungsbewilligung gerade den Erwerber bezeichnet, und zwar so, wie er im Grundbuch einzutragen ist (BGH Rpfleger 1989, 449; siehe Demharter GBO 29. Aufl. § 26 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14
    Für die Rangwahrung besteht dann kein Anlass, der Antrag ist sofort zurückzuweisen (BGH vom 26.9.2013, V ZB 152/12 bei Rn. 6; OLG Hamm FGPrax 1997, 59; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8).
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