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   OLG München, 05.07.2010 - 21 U 1843/10   

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https://dejure.org/2010,22416
OLG München, 05.07.2010 - 21 U 1843/10 (https://dejure.org/2010,22416)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2010 - 21 U 1843/10 (https://dejure.org/2010,22416)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 21 U 1843/10 (https://dejure.org/2010,22416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erbschaftskauf: Auskunftsanspruch des Erwerbers eines Erbanteils bei Erlangung der vollen Erbenstellung durch den Tod des veräußernden Miterben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Miterbe bleibt trotz Veräußerung seines Erbteils formeller Miterbe i.S.d. § 2033 Abs. 1 BGB; Rechtsstellung des seinen Erbteil veräußernden Miterben; Voraussetzungen für den Eintritt eines Anteilserwerbers in die Erbengemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des seinen Erbteil veräußernden Miterben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 87/82

    Höhere Aufwendungen bei Bauführung nach GOA

    Auszug aus OLG München, 05.07.2010 - 21 U 1843/10
    Andererseits kann die ihren Erbanteil übertragende Miterbin ihr Vorkaufsrecht entsprechend dem Sinn und Zweck des Vorkaufsrechts, das Eindringen Dritter in die Gesamthandsgemeinschaft zu verhindern (BGH NJW 1983, 1556), nicht mehr ausüben.

    Das Vorkaufsrecht soll nämlich den Miterben die Möglichkeit geben, das Eindringen unerwünschter Dritter und eine Überfremdung der Erbengemeinschaft sowie eine Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung zu verhindern, um insbesondere auch den Fortbestand oder Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht vom Willen eines Nichterben abhängig zu machen (BGH, Urteil vom 09.02.1983, NJW 1983, 1556).

  • BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68

    Vorkaufsrecht der Miterben

    Auszug aus OLG München, 05.07.2010 - 21 U 1843/10
    Erbe kann nämlich nur werden, wer kraft Todesfall aufgrund eines vom Gesetz anerkannten familienrechtlichen Verhältnisses oder durch letztwillige Verfügung als Rechtsnachfolger des Erblassers berufen ist (BGH NJW 1971, 1264, 1265 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 87/81

    Kein Vorkaufsrecht bei Verkauf des letzten Erbanteils an den Erwerber der anderen

    Auszug aus OLG München, 05.07.2010 - 21 U 1843/10
    Zwar ist bereits entschieden, dass beim rechtsgeschäftlichen Erwerb des Erbanteils durch den präsumtiven Erben das Vorkaufsrecht nicht mit übergeht (BGH NJW 1983, 1555).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 13 A 18.532

    Anspruch des Miterben auf den Nachlass einer Erbengemeinschaft

    Erbe kann nämlich nur werden, wer kraft Todesfall aufgrund eines vom Gesetz anerkannten familienrechtlichen Verhältnisses oder durch letztwillige Verfügung als Rechtsnachfolger des Erblassers berufen ist (vgl. OLG München, U.v. 5.7.2010 - 21 U 1843/10 - juris Rn. 22 unter Berufung auf BGH, U.v. 22.4.1971 - III ZR 46/68 - NJW 1971, 1264).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

    Erbe kann nämlich nur werden, wer kraft Todesfall aufgrund eines vom Gesetz anerkannten familienrechtlichen Verhältnisses oder durch letztwillige Verfügung als Rechtsnachfolger des Erblassers berufen ist (vgl. OLG München, U.v. 5.7.2010 - 21 U 1843/10 - ErbR 2011, 25 - juris Rn. 22 unter Berufung auf BGH, U.v. 22.4.1971 - III ZR 46/68 - NJW 1971, 1264 - juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023

    Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens

    Erbe kann nämlich nur werden, wer kraft Todesfall aufgrund eines vom Gesetz anerkannten familienrechtlichen Verhältnisses oder durch letztwillige Verfügung als Rechtsnachfolger des Erblassers berufen ist (vgl. OLG München, U.v. 5.7.2010 - 21 U 1843/10 - ErbR 2011, 25 - juris Rn. 22 unter Berufung auf BGH, U.v. 22.4.1971 - III ZR 46/68 - NJW 1971, 1264 - juris).
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