Rechtsprechung
OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Formelle Anforderungen an die Belehrung des Versicherers zu den Anzeigepflichten nach § 19 Abs. 5 VVG
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 19 Abs. 5
Unbedenklichkeit einer Kurzbelehrung zu § 19 Abs. 5 VVG bei konkretem Verweis auf ausführliche Belehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Doppelbelehrung über Rechtsfolgen von Falschauskunft in Antragsformular möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Doppelbelehrung über Rechtsfolgen von Falschauskunft in Antragsformular möglich
Verfahrensgang
- LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14
- OLG München, 08.09.2015 - 25 U 2870/15
- OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15
Papierfundstellen
- VersR 2016, 515
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LG München I, 26.06.2015 - 25 O 17678/14
Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz, Versicherungsfall, Streitwert, GROB …
Auszug aus OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15
25 O 17678/14 LG München I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.06.2015, Aktenzeichen 25 O 17678/14, wird zurückgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München J vom 26.06.2015, Aktenzeichen 25 O 17678/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11
Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: …
Auszug aus OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15
Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen zur Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs. 5 WG unter Ziffer 13. der Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen." Eine solche Gestaltung ist ersichtlich geeignet, die vom Gesetz bezweckten Warnfunktion, wie sie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 19.01.2013 - IV ZR 197/11 - hervorgehoben hat, zu erfüllen. - OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an die gesonderte Belehrung über …
Auszug aus OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15
Auch zu weiteren hier bekannten Entscheidungen von Oberlandesgerichten zur Thematik besteht kein Widerspruch, vgl. OLG Stuttgart, VersR 2014, 692 ("Gesonderte Mitteilung" nur mehrere Seiten nach den Gesundheitsfragen und der Unterschrift des Versicherungsnehmers im Antragsformular), OLG Stuttgart VersR 2014, 1441 (mehrfache, verwirrende Weiterverweisungshinweise auf die "Mitteilung") und OLG Saarbrücken, VersR 2015, 91 (kein drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf eine vom Antragsformular getrennte "Mitteilung" im Zusammenhang mit den Antragsfragen). - OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 7 U 216/13
Private Krankenversicherung: Form der Belehrung des Versicherungsnehmers über die …
Auszug aus OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15
Auch zu weiteren hier bekannten Entscheidungen von Oberlandesgerichten zur Thematik besteht kein Widerspruch, vgl. OLG Stuttgart, VersR 2014, 692 ("Gesonderte Mitteilung" nur mehrere Seiten nach den Gesundheitsfragen und der Unterschrift des Versicherungsnehmers im Antragsformular), OLG Stuttgart VersR 2014, 1441 (mehrfache, verwirrende Weiterverweisungshinweise auf die "Mitteilung") und OLG Saarbrücken, VersR 2015, 91 (kein drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf eine vom Antragsformular getrennte "Mitteilung" im Zusammenhang mit den Antragsfragen).
- BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15
Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob …
Eine derartige "Doppelbelehrung", in der der Versicherer zunächst unmittelbar im räumlichen Zusammenhang mit den gestellten Gesundheitsfragen (und hier ergänzend durch eine gesondert zu unterschreibende Erklärung) auf die möglichen Folgen der Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht allgemein hinweist und diese sodann an einer genau bezeichneten Stelle im Einzelnen erläutert, ist mit dem Belehrungserfordernis des § 19 Abs. 5 VVG vereinbar (vgl. hierzu OLG München r+s 2016, 68 Rn. 4-6; Beschluss vom 8. September 2015, VersR 2016, 515; anders OLG Hamm VersR 2016, 103 unter 1).aa) Der Wirksamkeit der Belehrung steht es nicht entgegen, dass bei der Darstellung der Rechtsfolgen der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass kein Versicherungsschutz für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall besteht, wenn durch Vertragsanpassung rückwirkend ein Risikoausschluss Vertragsbestandteil wird, der ein Risiko betrifft, das sich sodann in dem eingetretenen Versicherungsfall realisiert hat (KG VersR 2014, 1357 unter (1) b; OLG München VersR 2016, 515 Rn. 7;… a.A. LG Dortmund NJW-RR 2013, 1371 Rn. 44;… r+s 2013, 322 Rn. 15-18;… Urteil vom 10. März 2011 - 2 O 105/10, juris Rn. 30).
- OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens …
Die Warnfunktion des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG wird im Falle einer solchen Doppelbelehrung nämlich nur dadurch erreicht, dass der im räumlichen Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen erteilte allgemeine Hinweis die Stelle genau bezeichnet, an welcher die Information über die näheren Einzelheiten erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - IV ZR 197/11, BGHZ 196, 67; Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 372/15, BGHZ 210, 113; OLG München, RuS 2016, 68; noch strenger: OLG Hamm, VersR 2016, 103).