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   OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16   

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https://dejure.org/2016,52126
OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16 (https://dejure.org/2016,52126)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.2016 - 20 U 2080/16 (https://dejure.org/2016,52126)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 2016 - 20 U 2080/16 (https://dejure.org/2016,52126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Steigerung des Verkehrswertes einer Wohnung durch Aufwendungen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steigerung des Verkehrswertes einer Wohnung durch Aufwendungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 218/11

    Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückskäufers: Anspruch des

    Auszug aus OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16
    c) Der Senat hält auch nach nochmaliger Prüfung an seiner Auffassung fest, dass eine Verrechnung der Aufwendungsersatzansprüche, bezüglich derer der Beklagte zu 2) zugunsten der Masse ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen kann, mit Nutzungsersatzansprüchen der Klägerin im hiesigen Verfahren nicht zulässig ist und auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2013 - IX ZR 218/11, NJW 2013, 1245, juris Rn. 12) abgeleitet werden kann.

    c) Wie im Hinweisbeschluss vom 08.09.2016 im Einzelnen ausgeführt, konnte die Klägerin als Vorbehaltsverkäuferin nach Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2007 - XII ZR 61/05, NJW-RR 2008, 818, juris Rn. 43; Urteil vom 07.02.2013 - IX ZR 218/11, NJW 2013, 1245, juris Rn. 10), die der Senat weiterhin für einschlägig erachtet, vom Kaufvertrag zurücktreten und die Aussonderung der Wohnung nach § 47 InsO verlangen.

  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des

    Auszug aus OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16
    a) Die Bereicherung der Klägerin ist nach der durch die Einbauten eingetretenen Steigerung des Verkehrswertes der Wohnung zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 201/11, NJW-RR 2013, 1318, juris Rn. 26).

    Der im Schrifttum vertretenen Auffassung zur Anwendung der Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung auf Fälle des Verwendungsersatzes hat sich der Bundesgerichtshof bislang nicht angeschlossen und jedenfalls einen entgegenstehenden Willen des Rücktrittsgläubigers gefordert (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 201/11, NJW-RR 2013, 1318, juris Rn. 25).

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Auszug aus OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16
    c) Wie im Hinweisbeschluss vom 08.09.2016 im Einzelnen ausgeführt, konnte die Klägerin als Vorbehaltsverkäuferin nach Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2007 - XII ZR 61/05, NJW-RR 2008, 818, juris Rn. 43; Urteil vom 07.02.2013 - IX ZR 218/11, NJW 2013, 1245, juris Rn. 10), die der Senat weiterhin für einschlägig erachtet, vom Kaufvertrag zurücktreten und die Aussonderung der Wohnung nach § 47 InsO verlangen.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04

    Wechsel eines beisitzenden Richters zwischen Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO und

    Auszug aus OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16
    Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht die an dem Beschluss vom 08.09.2016 nicht mitgewirkt hat, nunmehr aber anstelle von Richterin am Oberlandesgericht ... zur Mitentscheidung berufen ist, tritt dem Beschluss vom 08.09.2016 in vollem Umfang bei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.07.2004, 1 BvR 801/04, NJW 2004, 3696).
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