Rechtsprechung
   OLG München, 13.07.1994 - 12 UF 667/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7223
OLG München, 13.07.1994 - 12 UF 667/94 (https://dejure.org/1994,7223)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.1994 - 12 UF 667/94 (https://dejure.org/1994,7223)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 12 UF 667/94 (https://dejure.org/1994,7223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen der Auseinandersetzungsreife einer ehelichen Gütergemeinschaft; Ausgestaltung der Berichtigung von Gesamtgutsverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1471, § 1478

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 18/87

    Wertersatz infolge der Ausübung des Übernahmerechts

    Auszug aus OLG München, 13.07.1994 - 12 UF 667/94
    Zwar geht die Klägerin zutreffend davon aus, daß zu vorab zu bereinigenden Gesamtgutsverbindlichkeiten in der Regel nur solche zählen, die vor Beendigung der Gütergemeinschaft, d. h. der Rechtskraft der Scheidung, entstanden sind (vgl. BGH FamRZ 1988, 926 m.N.).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 37/84

    Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten - Ausübung des Übernahmerechts -

    Auszug aus OLG München, 13.07.1994 - 12 UF 667/94
    Die Klägerin, die mit Haupt- und Hilfsanträgen die Auseinandersetzung der von den Parteien vereinbarten Gütergemeinschaft durch Herausgabe des von ihr eingebrachten Grundstücks G gegen Wertersatz (§ 1477 Abs. 2 BGB ) und durch Erstattung des Wertes des eingebrachten (§ 1478 BGB ) verfolgt, geht zwar zutreffend davon aus, daß es für die Wertberechnung nach den beiden genannten Bestimmungen zeitpunktmäßig weder auf die Rechtskraft der Scheidung, durch die die Gütergemeinschaft beendet wurde, noch auf die Übernahmeerklärung ankommt, sondern auf den Zeitpunkt der Übernahme, in der Regel der Eintragung des Übernehmers in das Grundbuch oder gegebenenfalls der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BGH FamRZ 1986, 40/42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht