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OLG München, 15.07.2004 - 29 U 2635/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1442
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.1999 - XI ZR 74/98
Haustürwiderrufsgesetz - Rechtsfolgen eines Widerrufs
Auszug aus OLG München, 15.07.2004 - 29 U 2635/03
Da der Beklagte auch bei Wirksamkeit des Auftrags die Gelder nicht auf Dauer hätte behalten können, steht er dem Empfänger einer Leistung gleich, der den Mangel des Rechtsgrundes kennt und deshalb nach § 819 BGB verschärft haftet (vgl. BGH NJW 1999, 1636 [1637] mwN).