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   OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28162
OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13 (https://dejure.org/2013,28162)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2013 - 4 Ws 135/13 (https://dejure.org/2013,28162)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 4 Ws 135/13 (https://dejure.org/2013,28162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verfahrenskosten, Berechnung, Ermittlung personenbezogener Daten

  • Burhoff online

    Kostenansatz, Telekommunikationsüberwachungskosten, Begründungspflicht, Entscheidung

  • openjur.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung der Datenerhebung nach § 100a StPO bei Unzulässigkeit der Verwendung der Daten in einem anderen Strafverfahren mangels Katalogtat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kostenansatz von rund 174.000 nach Geldstrafe von 80 TS zu je 15 : So nicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Egal, ob Kostenansatz von fast 162.000 oder nur 74.000 - konkret muss es schon sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostentragung der Datenerhebung nach § 100a StPO bei Unzulässigkeit der Verwendung der Daten in einem anderen Strafverfahren mangels Katalogtat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Kreditwesengesetz rechtfertigt nicht Kostenersatz für Überwachung der Telekommunikation

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13
    Es war daher Aufgabe des Landgerichts als Beschwerdegericht, den als Justizverwaltungsakt zu behandelnden Kostenansatz sowohl unter rechtlichen als auch tatsächlichen Gesichtspunkten ohne Bindung an die Auffassung der Kostenbeamten und der beteiligten Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden umfassend zu untersuchen (s. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.7.2010 - 1 Ws 189/10 zitiert nach juris Rdn. 17).
  • OLG Schleswig, 10.08.2011 - 2 Ws 324/11
    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13
    Anderes muss jedoch dann gelten, wenn es dem Kostenschuldner wie im konkreten Fall mit diesen Angaben noch nicht einmal ansatzweise möglich ist, die mit seiner Zahlungspflicht verknüpften Einzelheiten in allen Teilen nachzuprüfen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.8.2011 - 2 Ws 324/11 zitiert nach juris Rdn. 7).
  • LG Cottbus, 08.04.2020 - 22 Qs 203/19

    Kosten des Verfahrens, Kosten einer Telefonüberwachung, Tatbegriff

    Danach sind alle in Ansatz gebrachten Kosten, welche in einem unter § 464a StPO fallenden Zusammenhang mit dem Strafverfahren des Betroffenen stehen, transparent darzulegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. Oktober 2013, Az: 4 Ws 135/13; Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 100a Rn. 249 m.w.N.).
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