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   OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20   

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https://dejure.org/2020,79073
OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20 (https://dejure.org/2020,79073)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2020 - 32 U 5989/20 (https://dejure.org/2020,79073)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2020 - 32 U 5989/20 (https://dejure.org/2020,79073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Widerrufsrecht, Berufung, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfrist, Auslegung, Musterbelehrung, Verbraucher, Beschaffenheit, Frist, Vermittler, Form, Belehrung, Unternehmer, Voraussetzungen, entsprechende Anwendung, erstinstanzliche Entscheidung, Aussicht auf Erfolg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Auszug aus OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20
    Wenn ein Unternehmer einem Verbraucher, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, ein Widerrufsrecht eingeräumt hat, bedarf es konkreter Anhaltspunkte in der getroffenen Vereinbarung dafür, dass zwar das Widerrufsrecht als solches von den gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig sein, die für die Ausübung des Widerrufsrechts vereinbarte Frist gleichwohl nur dann in Gang gesetzt werden soll, wenn der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht entspricht (vgl. BGH NJW 2013, 155 Rn. 36; BGH Urt. v. 6.11.2012 - II ZR 176/12, juris Rn. 18; Urt v. 12.11.2015 - I ZR 168/14 Rn. 37).

    Allein der Umstand, dass sich die Beklagte bei den Formulierungen in der Widerrufsbelehrung an den Vorgaben des gesetzlichen Widerrufsrechts orientiert hat, genügt nicht für die Annahme, dass die Beklagte nicht bestehende Belehrungspflichten übernehmen und erfüllen wollte (vgl. BGH NJW 2013, 155 Rn. 38; BGH Urt. v. 6.11.2012 - II ZR 176/12 zitiert nach juris Rn. 20).

  • BGH, 06.11.2012 - II ZR 176/12

    Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer

    Auszug aus OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20
    Wenn ein Unternehmer einem Verbraucher, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, ein Widerrufsrecht eingeräumt hat, bedarf es konkreter Anhaltspunkte in der getroffenen Vereinbarung dafür, dass zwar das Widerrufsrecht als solches von den gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig sein, die für die Ausübung des Widerrufsrechts vereinbarte Frist gleichwohl nur dann in Gang gesetzt werden soll, wenn der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht entspricht (vgl. BGH NJW 2013, 155 Rn. 36; BGH Urt. v. 6.11.2012 - II ZR 176/12, juris Rn. 18; Urt v. 12.11.2015 - I ZR 168/14 Rn. 37).

    Allein der Umstand, dass sich die Beklagte bei den Formulierungen in der Widerrufsbelehrung an den Vorgaben des gesetzlichen Widerrufsrechts orientiert hat, genügt nicht für die Annahme, dass die Beklagte nicht bestehende Belehrungspflichten übernehmen und erfüllen wollte (vgl. BGH NJW 2013, 155 Rn. 38; BGH Urt. v. 6.11.2012 - II ZR 176/12 zitiert nach juris Rn. 20).

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Auszug aus OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20
    Wenn ein Unternehmer einem Verbraucher, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, ein Widerrufsrecht eingeräumt hat, bedarf es konkreter Anhaltspunkte in der getroffenen Vereinbarung dafür, dass zwar das Widerrufsrecht als solches von den gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig sein, die für die Ausübung des Widerrufsrechts vereinbarte Frist gleichwohl nur dann in Gang gesetzt werden soll, wenn der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht entspricht (vgl. BGH NJW 2013, 155 Rn. 36; BGH Urt. v. 6.11.2012 - II ZR 176/12, juris Rn. 18; Urt v. 12.11.2015 - I ZR 168/14 Rn. 37).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 6 U 338/18

    Kraftfahrzeugleasingvertrag: Widerruflichkeit eines Kilometerleasingvertrags ohne

    Auszug aus OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20
    Auf die ausführliche und zutreffende Begründung des erstinstanzlichen Urteils, in dem die ständige Rechtsprechung des Senates aufgegriffen wird, auf die Beschlüsse des OLG München vom 17.11.2020 - Az. 27 U 4590/20 sowie auf die Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, NJW-RR 2020, 299; OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2020 - 30 U 12/20 -, juris, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2020 - 1 U 73/19) kann verwiesen werden.
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 628/16

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Kapitalanlegers:

    Auszug aus OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20
    Insoweit ergibt sich keine andere Beurteilung aufgrund der Entscheidung des BGH vom 08.11.2018 (Az.: III ZR 628/16).
  • OLG Hamm, 04.09.2020 - 30 U 12/20

    Leasingvertrag, Kilometerabrechnung, Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20
    Auf die ausführliche und zutreffende Begründung des erstinstanzlichen Urteils, in dem die ständige Rechtsprechung des Senates aufgegriffen wird, auf die Beschlüsse des OLG München vom 17.11.2020 - Az. 27 U 4590/20 sowie auf die Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, NJW-RR 2020, 299; OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2020 - 30 U 12/20 -, juris, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2020 - 1 U 73/19) kann verwiesen werden.
  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 1 U 73/19

    Rechte des Verbrauchers bei einem Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug mit

    Auszug aus OLG München, 18.11.2020 - 32 U 5989/20
    Auf die ausführliche und zutreffende Begründung des erstinstanzlichen Urteils, in dem die ständige Rechtsprechung des Senates aufgegriffen wird, auf die Beschlüsse des OLG München vom 17.11.2020 - Az. 27 U 4590/20 sowie auf die Entscheidungen der anderen Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, NJW-RR 2020, 299; OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2020 - 30 U 12/20 -, juris, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2020 - 1 U 73/19) kann verwiesen werden.
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