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   OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09   

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https://dejure.org/2011,41884
OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09 (https://dejure.org/2011,41884)
OLG München, Entscheidung vom 19.05.2011 - 23 U 5276/09 (https://dejure.org/2011,41884)
OLG München, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 23 U 5276/09 (https://dejure.org/2011,41884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abfindung des GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafters: Anwendbarkeit spezieller Abfindungsregelungen der Satzung bei Unwirksamkeit sowohl des Geschäftsführeranstellungsvertrags als auch des Aufhebungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, fehlerhaftes Arbeitsverhältnis, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Kündigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07

    Unverfallbarkeitsfrist - Übergangsregelung

    Auszug aus OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09
    Für Versorgungszusagen, die vor den 01.01.2001 erteilt wurden und auf die somit § 1 b BetrAVG keine Anwendung findet, war bei einer Entgeltumwandlung in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine von vornherein vertraglich unverfallbare Anwartschaft einräumen wollte (BAG Urteil vom 14.01.2009 Az. 3 AZR 529/07, Tz. 13).

    Das Eigentum an diesen Papieren steht nach § 952 Abs. 2 BGB mit Beendigung des Dienstverhältnisses dem Inhaber des Anspruchs auf die Versicherungsleistungen zu (BAG Urteil vom 14.01.2009 Az. 3 AZR 529/07, Tz. 17).

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09
    Hinsichtlich der von der Beklagten zugunsten des Klägers abgeschlossenen Direktversicherung ist zu unterscheiden zwischen dem Rechtsverhältnis zwischen der Beklagten und dem Versicherer sowie dem Rechtsverhältnis zwischen Beklagter und dem Kläger (st. Rspr. BAG Urteil vom 08.06.1999, Az. 3 AZR 136/98 und BAG Urteil vom 15.06.2010, Az. 3 AZR 994/06).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Auszug aus OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09
    Hinsichtlich der von der Beklagten zugunsten des Klägers abgeschlossenen Direktversicherung ist zu unterscheiden zwischen dem Rechtsverhältnis zwischen der Beklagten und dem Versicherer sowie dem Rechtsverhältnis zwischen Beklagter und dem Kläger (st. Rspr. BAG Urteil vom 08.06.1999, Az. 3 AZR 136/98 und BAG Urteil vom 15.06.2010, Az. 3 AZR 994/06).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09
    Auf den unwirksamen Geschäftsführeranstellungsvertrag sind allerdings die Grundsätze des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses sinngemäß anwendbar (BGH NJW 2000, 2983).
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09
    Sie hat damit bereits die Möglichkeit einer Schädigung im Sinne von § 43 Abs. 2 GmbHG nicht hinreichend dargetan, sodass es nicht darauf ankam, ob sich der Kläger insoweit entlasten konnte (BGH NJW 2003, 358; BGH NJW-RR 2008, 905).
  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Auszug aus OLG München, 19.05.2011 - 23 U 5276/09
    Sie hat damit bereits die Möglichkeit einer Schädigung im Sinne von § 43 Abs. 2 GmbHG nicht hinreichend dargetan, sodass es nicht darauf ankam, ob sich der Kläger insoweit entlasten konnte (BGH NJW 2003, 358; BGH NJW-RR 2008, 905).
  • LAG Hamm, 01.02.2012 - 2 Ta 394/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes

    Da gleiche gilt für die Niederlegung des Geschäftsführeramtes, da es sich auch dabei um einen reinen körperschaftlichen Akt handelt, der auf das Anstellungsverhältnis keinen Einfluss hat (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.1978 - II ZR 189/76, BB 1978, 520; OLG München, Urt. v. 19.05.2011 - 23 U 5276/09, juris; OLG Celle, Urt. v. 04.02.2004 - 9 U 203/03, NZG 2004, 475).
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