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   OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13   

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https://dejure.org/2014,34941
OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13 (https://dejure.org/2014,34941)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2014 - 29 U 2652/13 (https://dejure.org/2014,34941)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 29 U 2652/13 (https://dejure.org/2014,34941)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Inter -, Korrespondenzpflicht, Rechtsgrundlage der Korrespondenzpflicht, Unzumutbarkeit für das VU, Wettbewerbsverhältnis zwischen VU und VM, irreführende Werbung, gezielte Behinderung, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Maklervollmacht, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    Während die Beklagte möglichst hohe Einnahmen durch Versicherungsprämien erzielen will, wendet sich die Klägerin an Kunden der Beklagten, die ihre Prämienzahlungen verringern wollen; sie kann daher den Absatz der Beklagten behindern (vgl. BGH GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (vgl. BGH GRUR 2011, 1018 - Automobil-Onlinebörse Tz. 65 m. w. N.).
  • BGH, 28.02.2013 - I ZR 237/11

    Vorbeugende Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stellt einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (vgl. BGH GRUR 2013, 917 -Vorbeugende Unterwerfungserklärung Tz. 18 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03

    Anspruch auf Unterlassung wegen einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz;

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    Insbesondere kommt im Streitfall eine Zuwiderhandlung gegen eine Korrespondenzpflicht nicht in Betracht (s. o. a]), so dass dahin stehen kann, ob die Herleitung einer derartigen Pflicht aus einem gesetzlichen (vertragsähnlichen) Schuldverhältnis (so OLG Koblenz NJW-RR 2004, 23 [24]) deren Charakter als - vertragsunabhängiger - Marktverhaltensregel in diesem Sinn begründen könnte.
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es jedoch, wenn die Unternehmer durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen unterschiedlichen Branchen angehören (vgl. BGH GRUR 2009, 845 - Internet-Videorecorder I Tz. 40; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 2 UWG Rz. 96b; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    Eine vertragliche Beziehung, aus der sich eine derartige Pflicht als vertragliche Nebenpflicht ergeben könnte (vgl. BGH NJW 2013, 2354 Tz. 10 ff. zu einer solchen Pflicht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag), besteht zwischen dem Makler und dem Versicherer nicht.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    Ein solches ist immer dann gegeben, wenn beide Unternehmer gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2012, 193 -Sportwetten im Internet II Tz. 17 m. w. N.).
  • LG München II, 16.05.2013 - 4 HKO 5253/12

    - Inter -, Kontaktverbot, Verbot der direkten Ansprache, Korrespondenzverbot,

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13
    OBERLANDESGERICHT MÜ NCHEN Aktenzeichen: 29 U 2652/13 4 HK O 5253/12 Landgericht München II Verkündet am 20. Februar 2014 Die Urkundsbeamtin: .
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